Die Rolle des Integrationsfachdienstes (IFD) im BEM

Die Rolle des Integrationsfachdienstes (IFD) im BEM

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine Einrichtung, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, am Arbeitsleben teilzuhaben und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der IFD bietet individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeber an. Die genauen Aufgaben des IFD können je nach regionalen Gegebenheiten und Trägerschaft variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Bereiche:

  • Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen: Der IFD bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen an, um ihre Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen und sie bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu unterstützen. Der IFD hilft bei der Klärung von Fragen zur Rehabilitation, beruflichen Bildung, Arbeitsplatzanpassung und finanziellen Leistungen.
  • Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern: Der IFD unterstützt Arbeitgeber bei der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst die Information über rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Anreize sowie die Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Anpassung von Arbeitsbedingungen und zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds.
  • Vermittlung und Integration: Der IFD vermittelt Menschen mit Behinderungen in passende Arbeitsplätze und begleitet sie während des Eingliederungsprozesses. Der IFD kann auch bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei Vorstellungsgesprächen und bei der Vorbereitung auf den Arbeitsbeginn unterstützen.
  • Netzwerkarbeit: Der IFD arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Arbeitsagenturen, Jobcenter, Rehabilitationsträger, Arbeitgeberverbände, Schwerbehindertenvertretungen und andere Unterstützungsdienste. Der IFD vernetzt sich, um gemeinsame Ziele zu erreichen, Informationen auszutauschen und Synergien zu nutzen.

In Bezug auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann der IFD eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz geht. Der IFD kann Arbeitgeber dabei unterstützen, BEM-Maßnahmen für Mitarbeiter mit Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen. Der IFD kann bei der Identifizierung von Unterstützungsbedarf, der Planung von Arbeitsplatzanpassungen und der Koordination von Maßnahmen eng mit dem Arbeitgeber und anderen beteiligten Parteien zusammenarbeiten. Der IFD kann auch Informationen und Schulungen zum Thema Behinderung und Inklusion für das Unternehmen bereitstellen, um das Verständnis und die Sensibilisierung zu fördern.

Insgesamt kann der IFD eine wichtige Rolle bei der Förderung der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen spielen und dazu beitragen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement effektiv umgesetzt wird.

 

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Welche Schulungen benötigen BEM-Team-Mitglieder?

Welche Schulungen benötigen BEM-Team-Mitglieder?

Die Mitglieder des BEM-Teams sollten sich mit den verschiedenen Aspekten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auskennen, um das Verfahren optimal durchführen zu können. Dafür könnten sie folgende Schulungen und Seminare besuchen:

  • Grundlagen des BEM: Dieses Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen, Ziele und Vorteile. Es hilft den Teammitgliedern, ein fundiertes Verständnis für das BEM zu entwickeln.
  • Kommunikation und Gesprächsführung: Da die Durchführung des BEM-Verfahrens viel Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern erfordert, sind Schulungen in effektiver Kommunikation und Gesprächsführung hilfreich. Diese können Techniken für empathisches Zuhören, konstruktives Feedback und die Vermittlung schwieriger Nachrichten umfassen.
  • Datenschutz: Da im BEM sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist es wichtig, dass die Teammitglieder sich mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen auskennen. Ein Seminar zum Datenschutz kann ihnen dabei helfen, die Rechte der Betroffenen zu wahren und datenschutzkonform zu arbeiten.
  • Arbeitsrecht: Eine Schulung im Arbeitsrecht kann den Teammitgliedern helfen, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im BEM-Verfahren besser zu verstehen.
  • Gesundheitsmanagement und Rehabilitation: Schulungen in diesem Bereich können das Verständnis der Teammitglieder für die Gesundheitsprobleme, mit denen die betroffenen Mitarbeiter konfrontiert sein könnten, verbessern. Sie können auch Informationen über die verschiedenen Rehabilitations- und Wiedereingliederungsoptionen bieten.
  • Konfliktmanagement: Im BEM-Verfahren können Konflikte auftreten. Daher kann eine Schulung im Konfliktmanagement den Teammitgliedern helfen, diese effektiv zu lösen.

Es könnte auch hilfreich sein, regelmäßige Weiterbildung und Auffrischungskurse anzubieten, um sicherzustellen, dass die BEM-Teammitglieder stets auf dem neuesten Stand sind. Darüber hinaus könnten sie von der Teilnahme an Netzwerktreffen und Fachkonferenzen profitieren, bei denen sie Erfahrungen austauschen und Best Practices lernen können.

 

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Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) im Sinne von § 74 SGB V („Hamburger Modell) und § 44 SGB IX bei längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht es Beschäftigten, schrittweise ihre volle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die SWE basiert auf gesicherten medizinischen Erfahrungswerten und hat sich als erfolgreich erwiesen, indem sie zu besseren Eingliederungsquoten, geringeren Frühverrentungen und günstigeren Gesundheitsverläufen führt. Dabei zeigen betriebsnahe Untersuchungen, dass über 75% der dokumentierten Fälle eine erfolgreiche Wiedereingliederung erreichen konnten.

Die SWE kann bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden, darunter Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und auch bei Krebserkrankungen.

Ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan ist ein zentraler Bestandteil der SWE und dient als Orientierung für alle Beteiligten. Der Plan legt fest, welche Tätigkeiten schrittweise ausgeführt werden können und ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Fähigkeiten der Betroffenen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der SWE und dient als kooperativer Suchprozess, um die Wiedereingliederung zu steuern. Dabei sind Prävention und Arbeitsschutz entscheidend, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, ergonomische Arbeitsgestaltung und die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren sind wichtige Aspekte.

Das BEM-Verfahren ermöglicht die Präzisierung des ärztlichen Wiedereingliederungsplans und erfordert eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten, um die Arbeitsaufgaben den individuellen Fähigkeiten anzupassen. Speziell bei psychischen Erkrankungen kann eine Überprüfung und gegebenenfalls Nachjustierung der SWE nach ca. drei bis vier Wochen erforderlich sein, um auf das personell-organisatorische Beziehungsgeflecht am Arbeitsplatz einzugehen.

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Was versteht man unter betrieblicher Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention?

Was versteht man unter betrieblicher Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention?

Im betrieblichen Kontext beziehen sich die Begriffe Primärprävention, Sekundärprävention und Tertiärprävention auf verschiedene Strategien zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter und zur Verhinderung arbeitsbedingter Krankheiten oder Verletzungen. Hier sind ihre Definitionen und Unterschiede:

1. Betriebliche Primärprävention:

Diese Form der Prävention zielt darauf ab, Krankheiten oder Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern, bevor sie auftreten. Das geschieht durch Maßnahmen, die das allgemeine Risiko für die Entwicklung bestimmter Gesundheitsprobleme reduzieren. Beispiele für betriebliche Primärprävention sind die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und -methoden, Schulungen zur Arbeitssicherheit, Ergonomie am Arbeitsplatz, psychosoziale Unterstützung, gesundheitsfördernde Angebote wie Fitness- oder Ernährungsprogramme und die Einrichtung eines sicheren Arbeitsumfelds.

2. Betriebliche Sekundärprävention:

Diese Form der Prävention konzentriert sich darauf, arbeitsbedingte Krankheiten oder Verletzungen in ihren frühen Stadien zu erkennen und zu behandeln, bevor sie schwerwiegende oder chronische Probleme verursachen. Sie umfasst Maßnahmen wie regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, Früherkennungsprogramme für arbeitsbedingte Krankheiten, oder Interventionen zur Stressbewältigung und zur Vorbeugung von Burnout.

3. Betriebliche Tertiärprävention:

Diese Form der Prävention zielt darauf ab, die Auswirkungen bestehender, in der Regel chronischer Krankheiten oder arbeitsbedingter Verletzungen zu minimieren und zu bewältigen. Sie konzentriert sich auf die Rehabilitation und das Management von langfristigen Krankheiten und Verletzungen, um Komplikationen, die Verschlimmerung von Symptomen und die Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit zu verhindern. Beispiele für betriebliche Tertiärprävention sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder die Anpassung von Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen.

Insgesamt unterscheiden sich diese Begriffe hauptsächlich in Bezug auf den Zeitpunkt und den Fokus ihrer Interventionen. Betriebliche Primärprävention zielt darauf ab, das Auftreten von arbeitsbedingten Krankheiten oder Verletzungen zu verhindern, betriebliche Sekundärprävention auf die Früherkennung und Behandlung, und betriebliche Tertiärprävention auf die Bewältigung und Minimierung der Auswirkungen bestehender arbeitsbedingter Krankheiten oder Verletzungen.

 

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Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil 6?

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil 6?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.

Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren.

Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren vor allem in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Abs. 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.

Hier geht es zum 1. Teil, 2. Teil3. Teil,  4. Teil und 5. Teil der Artikel-Serie.

8. Maßnahmenplanung/-vereinbarung

Ziel der BEM-Gespräche ist es, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eventuell durch die Einschaltung externer Stellen – konkrete Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung zu treffen, z. B.

Betriebsinterne Maßnahmen § Änderung der Gestaltung des Arbeitsplatzes § Modifizierung der Aufgaben am Arbeitsplatz

§ Schulung und Weiterbildung, z. B. zur gesundheitsschonenden Ausführung der Aufgaben

§ Arbeitsversuch an einem anderen Arbeitsplatz

§ Umsetzung an einem anderen Arbeitsplatz

§ Vorübergehende Teilzeitarbeit

Betriebliche Unterstützungsmaßnahmen § Therapievermittlung

§ Unterstützung bei der Reha-Einleitung

§ Beurlaubung ohne Bezüge zum Zwecke einer Weiterbildungsmaßnahme

Unterstützungsmaßnahmen durch Sozialversicherungs- oder Rehabilitationsträger § stufenweise Wiedereingliederung

§ Zuschüsse für Arbeitshilfen

Außerbetriebliche Maßnahmen durch den Rehabilitationsträger § Medizinische Leistungen zur Reha

§ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B.  berufliche Qualifizierung

Unterstützende Maßnahmen durch das Integrationsamt § Minderleistungszuschuss

§ Zuschuss zur arbeitsplatztechnischen Ausstattung

 

Alle am BEM-Verfahren Beteiligten haben für eine faire und konstruktive Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu sorgen. Sie stellen nach einer gewissen Zeitspanne eine erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen fest und prüfen im Falle des Scheiterns weitere Optionen. Vom Arbeitgeber wird erwartet, dass er alle ihm zumutbaren und vernünftigerweise in Betracht kommenden Möglichkeiten und Hilfen nutzt, um das BEM zu einem positiven Abschluss zu bringen. Bei einem Kleinbetrieb sind die Zumutbarkeitsgrenzen zwar niedriger anzusetzen als bei einem Großkonzern. Allerdings darf der Inhaber eines Kleinbetriebs nicht vorschnell das Scheitern eines BEM-Verfahren feststellen, sonst drohen ihm negative Konsequenzen (s. u.).

 

9. Vorteile des BEM für den Arbeitgeber

Auf den ersten Blick sehen viele Arbeitgeber in der Verpflichtung zur Durchführung eines BEM nur mehr Bürokratie, mehr personellen Aufwand, d. h., mehr Kosten auf sich zukommen. Die Vorteile erfolgreicher Eingliederungsbemühungen bestehen jedoch

  • in einer Verringerung künftiger Fehlzeiten bei der oder dem einzelnen betroffenen Beschäftigten (geringere Lohnfortzahlungskosten, weniger Kosten für Vertretungskräfte, etc.),
  • in der Verringerung möglicher Fehlzeiten anderer Beschäftigter, indem Erkenntnisse bezüglich krankmachender Faktoren im Betrieb, die in einem Einzelfall gewonnen worden sind, zur Verbesserung der fraglichen Arbeitsbedingungen genutzt werden,
  • in einem Instrument, um in Zeiten alternder Belegschaften erfahrene Arbeitnehmer durch frühzeitiges Erkennen von Rehabilitationsbedarfen sowie durch frühzeitige Einleitung von Reha-Maßnahmen gesundheitlich zu stabilisieren, damit sie dem Betrieb länger zur Verfügung stehen sowie
  • in einer Verbesserung des Betriebsklimas und des Images des Arbeitsgebers.

 

Der Beitrag wird bald fortgesetzt mit dem letzten Teil.

 

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