12. September 2023
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium, das in Deutschland nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eingerichtet werden muss, wenn in einem Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der Ausschuss dient der Koordination und Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten.
Zusammensetzung
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Der Betriebsarzt
- Zwei Vertreter der Arbeitnehmer (meist Betriebs- oder Personalrat), falls vorhanden
- Schwerbehindertenvertretung, falls vorhanden
- Ggf. weitere Experten
Rolle und Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss hat eine beratende Funktion und trifft sich in der Regel mindestens einmal vierteljährlich. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören:
- Beratung über Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Diskussion und Bewertung von Unfallberichten
- Erörterung von Expertenberichten und -analysen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Überprüfung der Wirksamkeit von bereits umgesetzten Maßnahmen
Durch diese Aktivitäten soll der Arbeitsschutzausschuss dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitsschutzausschuss keine Entscheidungsbefugnisse hat; er hat eine beratende Rolle. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Bildnachweis: © sabine voigt – Fotolia.com
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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