Neu im Blog
Neue Regeln für Bildschirmarbeit: Die ASR A6 ist da!
Am 01.07.2024 wurde die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht. Diese Regelung ist ein bedeutender Schritt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der modernen Arbeitswelt, die zunehmend von Bildschirmarbeit geprägt ist. Aber was genau...
Implementierung, Analyse und Verbesserung des BEM-Prozesses im Unternehmen
Ich berate und unterstütze Unternehmen bei der Implementierung des BEM. Hierzu führe ich zunächst eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Strukturen und Prozesse durch. Die Auswertung und Diskussionen der so erhobenen Informationen mit den Verantwortlichen im Unternehmen bilden die Grundlage für die Ausgestaltung des zukünftigen BEM-Prozesses unter effektiver Nutzung der bestehenden Ressourcen.
Handlungsfelder des Arbeitsschutzes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sind neben dem BEM auch die weiteren Handlungsfelder des Arbeitsschutzes und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu berücksichtigen. Dabei beziehe ich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte neben den vorhandenen bzw. noch zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit in den Analyse- und Entwicklungsprozess mit ein.
Es bietet sich an, eine Steuerungsgruppe aus Arbeitgebervertretern, Betriebs-/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu bilden, die den Implementierungs- bzw. Optimierungsprozess kontinuierlich begleitet.
Bei Interesse senden Sie mir bitte eine Anfrage oder kontaktieren Sie mich telefonisch unter 07455 4719888. Gerne nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.