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Neue Regeln für Bildschirmarbeit: Die ASR A6 ist da!
Am 01.07.2024 wurde die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 „Bildschirmarbeit“ veröffentlicht. Diese Regelung ist ein bedeutender Schritt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der modernen Arbeitswelt, die zunehmend von Bildschirmarbeit geprägt ist. Aber was genau...
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte betrifft das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten und ergebnisoffenen Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem folgende Fragen sind im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:
- Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
- Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
- Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?
Nähere Informationen über das BEM finden Sie hier.
Ich bin Mitglied im Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM).
Mit folgenden Angeboten stehe ich Ihnen beim BEM zur Verfügung:
BEM-Prozesse
Implementierung, Analyse und Verbesserung des BEM-Prozesses im Unternehmen
BEM-Seminare
Kenntnisse über BEM-Verfahren erweitern und vertiefen
Fallmanagement
Arbeitsfähigkeitscoaching® (als externes BEM-Fallmanagement)