Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Die “ergänzende unabhängige Teilhabeberatung” (EUTB) ist eine Beratungsleistung, die in Deutschland nach § 32 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) gewährt wird. Die EUTB bietet Ratsuchenden, insbesondere Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, eine unabhängige Beratung zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Fachkräfte und ist unabhängig von Trägern, die Leistungen erbringen oder finanzieren.

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung eine wichtige Rolle einnehmen.

Das BEM ist ein gesetzlich verankerter Prozess in Deutschland, der darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach längerer Krankheit in den Arbeitsprozess zurückzuführen und ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Hier kann die EUTB unterstützen, indem sie Informationen und Beratung zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen, Anpassungen am Arbeitsplatz oder zu Rechten und Pflichten im Eingliederungsprozess bietet. Sie kann also eine wichtige Ressource für sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein, um einen erfolgreichen Eingliederungsprozess zu gewährleisten.

Ein Vertreter der EUTB kann vom BEM-Berechtigten in der Rolle als persönliche Vertrauensperson hinzugezogen werden.

 

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

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