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Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX
Was ist das Präventionsverfahren und wann muss es eingeleitet werden? Das Präventionsverfahren verfolgt das klare Ziel, personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis frühzeitig zu erkennen und gemeinsam tragfähige Perspektiven für...
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte betrifft die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPB).
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Was bedeutet ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung?
Eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychische Belastungen. Der Arbeitgeber hat mit diesem Instrument dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert und entsprechend den arbeitswissenschaftlichen Grundsätzen menschengerechter Arbeit gestaltet werden.
Die GBPB als Bestandteil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung vollzieht sich in mehreren Stufen:

💡 Vertiefende Fachinformation
Sie möchten sich tiefergehend mit der rechtlichen Einordnung und praktischen Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung befassen?
In meinem Fachartikel analysiere ich die gesetzlichen Anforderungen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen:
Die GBPB bietet dabei die große Chance, endlich an den Ursachen statt an Symptomen für psychische Fehlbelastungen anzusetzen. Nicht umsonst wird die GBPB als die „Mutter aller HR-Konzepte“ bezeichnet. Seminare, Coaching, Prämien etc. im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) bringen wenig und sind nur Zeit- und Geldverschwendung, wenn die psychischen Verhältnisse im Unternehmen nicht stimmen.
Ziele der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Die Ziele der GBPB sind u.a.
- Arbeitszufriedenheit
- Leistungsfähigkeit und Motivation
- Respekt- und achtungsvoller Umgang
- Verbesserung von Arbeitsabläufen und Effektivität
- Erschließung und Förderung von Potenzialen und Ressourcen
- Verbesserung der Führungskompetenzen
- Gesunde Führung
Mit folgenden Angeboten stehe ich Ihnen bei der GBPB zur Verfügung:
Implementierung in Unternehmen
Implementierung und Durchführung des GBPB-Prozesses im Unternehmen
Seminare
Kenntnisse über die GBPB erweitern und vertiefen

