Muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille bezahlen?

12. Aug 2023 | Alle Themen

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.12.2022 (C-392/21) ist die Antwort: Ja.

Viele Beschäftigte verbringen viel Zeit vor dem Bildschirm und bekommen dadurch nicht nur Rückenschmerzen, sondern auch Probleme mit den Augen. Deshalb brauchen sie spezielle Brillen für den Bildschirm. Ein Mitarbeiter aus Rumänien wollte, dass sein Arbeitgeber die Kosten für solch eine Brille übernimmt. Der Arbeitgeber war dagegen, also ging der Fall vor Gericht. Das rumänische Gericht fragte den EuGH, ob solche Brillen als “spezielle Sehhilfen” laut der Bildschirmrichtlinie gelten und ob Arbeitgeber dafür zahlen müssen. Der EuGH urteilte, dass Arbeitgeber entweder die Brille direkt besorgen oder die Kosten dafür erstatten müssen. Ein pauschaler Zuschuss reicht nicht.

Aber es gibt Bedingungen: Ein Augenarzt muss prüfen, ob die spezielle Brille wirklich nötig ist. Es ist dabei egal, ob die Augenprobleme durch die Arbeit am Bildschirm entstanden sind oder nicht. Die Brille soll einfach helfen, besser am Computer zu arbeiten, und kann auch außerhalb der Arbeit genutzt werden.

Das Urteil des EuGH macht klar, dass Arbeitgeber die Kosten für diese Brillen tragen müssen. In einigen Unternehmen gibt es dazu noch Unsicherheiten. Manchmal zahlen Arbeitgeber nur einen Teil. Aber laut Gesetz (§ 3 Abs. 1 und 3 ArbSchG) müssen Arbeitgeber seit 1996 für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sorgen und die Kosten dafür übernehmen.

Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie sich auf das EuGH-Urteil berufen können. Es gibt auch Regeln für Pausen bei der Arbeit am Bildschirm, die in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6.1 ArbStättV) stehen. Interessenvertretungen sollten das Urteil nutzen, um für die Rechte der Mitarbeitenden einzutreten, besonders wenn es um Augenuntersuchungen und die Kostenübernahme geht. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

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