Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

In der besinnlichen Weihnachtszeit möchten ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr zu danken. Die Feiertage sind eine Zeit der Ruhe und Besinnung, in der wir nicht nur das vergangene Jahr Revue passieren lassen, sondern auch unsere Hoffnungen und Ziele für das kommende Jahr festlegen.

In diesem Sinne möchten ich Sie ermutigen, die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter und Kollegen auch im neuen Jahr in den Mittelpunkt zu stellen. Eine gesunde Arbeitsumgebung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Unternehmens. Mit meiner Expertise in den Bereichen Mediation, betrieblicher Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Resilienz und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stehe Ihnen dabei zur Seite.

Nutzen Sie die ruhigen Tage, um über die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen nachzudenken. Beginnen Sie das neue Jahr mit dem festen Vorsatz, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter und Kollegen zu schaffen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr.

Herzliche Grüße

Thorsten Blaufelder

 

Podcast Arbeitsrecht

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Muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille bezahlen?

Muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille bezahlen?

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.12.2022 (C-392/21) ist die Antwort: Ja.

Viele Beschäftigte verbringen viel Zeit vor dem Bildschirm und bekommen dadurch nicht nur Rückenschmerzen, sondern auch Probleme mit den Augen. Deshalb brauchen sie spezielle Brillen für den Bildschirm. Ein Mitarbeiter aus Rumänien wollte, dass sein Arbeitgeber die Kosten für solch eine Brille übernimmt. Der Arbeitgeber war dagegen, also ging der Fall vor Gericht. Das rumänische Gericht fragte den EuGH, ob solche Brillen als “spezielle Sehhilfen” laut der Bildschirmrichtlinie gelten und ob Arbeitgeber dafür zahlen müssen. Der EuGH urteilte, dass Arbeitgeber entweder die Brille direkt besorgen oder die Kosten dafür erstatten müssen. Ein pauschaler Zuschuss reicht nicht.

Aber es gibt Bedingungen: Ein Augenarzt muss prüfen, ob die spezielle Brille wirklich nötig ist. Es ist dabei egal, ob die Augenprobleme durch die Arbeit am Bildschirm entstanden sind oder nicht. Die Brille soll einfach helfen, besser am Computer zu arbeiten, und kann auch außerhalb der Arbeit genutzt werden.

Das Urteil des EuGH macht klar, dass Arbeitgeber die Kosten für diese Brillen tragen müssen. In einigen Unternehmen gibt es dazu noch Unsicherheiten. Manchmal zahlen Arbeitgeber nur einen Teil. Aber laut Gesetz (§ 3 Abs. 1 und 3 ArbSchG) müssen Arbeitgeber seit 1996 für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sorgen und die Kosten dafür übernehmen.

Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie sich auf das EuGH-Urteil berufen können. Es gibt auch Regeln für Pausen bei der Arbeit am Bildschirm, die in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6.1 ArbStättV) stehen. Interessenvertretungen sollten das Urteil nutzen, um für die Rechte der Mitarbeitenden einzutreten, besonders wenn es um Augenuntersuchungen und die Kostenübernahme geht. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

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Das Phänomen “Quiet Quitting”

Das Phänomen “Quiet Quitting”

“Quiet Quitting” bezeichnet das Phänomen, bei dem Arbeitnehmer still und heimlich ihre Beziehung zum Job aufgeben, oft als Reaktion auf unzufriedenstellende Arbeitsbedingungen. Dieses Phänomen ist nicht neu, wird aber in Zeiten des Fachkräftemangels und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch die jüngere Generation verstärkt diskutiert.

Die “Great Resignation” in den USA, bei der 2023 geschätzte 50 Millionen Menschen, hauptsächlich junge Leute, ihre Jobs aufgaben, wird als Reaktion auf die Corona-Pandemie gesehen. Diese Entwicklung wird als Krise der digitalen Sphäre interpretiert, da sie hauptsächlich hochqualifizierte Arbeitnehmer betrifft.

Die WHO hat festgestellt, dass psychische Erkrankungen, oft durch schlechte Arbeitsbedingungen verursacht, zu erheblichen Kosten führen. Unternehmen sind zunehmend auf Fachkräfte angewiesen, die sie nur noch schwer rekrutieren können. Dieser Fachkräftemangel wird noch dadurch verschärft, weil die jüngere Generation nach Zeitreichtum anstelle von materiellem Besitz strebt, nach Selbstfürsorge statt Selbstausbeutung und innerem Wachstum statt nach außen zur Schau gestellter Karriere. Gleichzeitig nehmen ältere Arbeitnehmer zunehmend Möglichkeiten in Anspruch, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Die stille Kündigung kann zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf das funktional Nötigste führen, was die Qualität der Arbeit und damit der Versorgung beeinträchtigen kann. Sie kann auch zu einer Erosion von Loyalität und Kollegialität führen, da sie eine individuelle Strategie ist, die nicht auf kollektives Handeln setzt.

Es ist daher ungemein wichtig, Präventivstrategien zu fördern, die Beschäftigte dabei unterstützen, an ihren Prinzipien guter Arbeit festzuhalten und Überlastungssymptomen vorzubeugen.

 

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Was versteht man unter dem Begriff Technikfolgenabschätzung?

Was versteht man unter dem Begriff Technikfolgenabschätzung?

Die Technikfolgenabschätzung (TFA), oder Technologiebewertung, ist ein Konzept, das sich auf die Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen (mögliche und tatsächliche) von Technologien auf die Gesellschaft und die Umwelt konzentriert, einschließlich Auswirkungen auf den betrieblichen Gesundheitsschutz.

In Bezug auf den betrieblichen Gesundheitsschutz könnte eine TFA die potenziellen Risiken und Auswirkungen einer Technologie auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer untersuchen. Dies könnte die physischen Auswirkungen (z.B. ob eine Technologie das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen oder verringern könnte) und die psychischen Auswirkungen (z.B. Stress, Burnout) beinhalten.

Die TFA kann auch dazu beitragen, zu beurteilen, ob eine Technologie dazu beitragen kann, bestehende Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu verringern. Beispielsweise könnte eine TFA dazu beitragen, zu beurteilen, ob der Einsatz von Automatisierungstechnologien das Risiko von Verletzungen durch sich wiederholende Aufgaben verringern könnte.

Ziel der TFA ist es, informierte Entscheidungen über die Einführung und Verwendung von Technologien zu ermöglichen, indem sie die Auswirkungen und Risiken, die mit der Technologie verbunden sind, identifiziert und bewertet. Dies kann dazu beitragen, negative Auswirkungen zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren, einschließlich der Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

 

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