3. April 2025
Hybride Arbeitsformen sind längst kein vorübergehender Trend mehr – sie sind fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Doch während Homeoffice und mobiles Arbeiten in vielen Betrieben längst etabliert sind, bleibt die Frage nach einer systematischen und gesunden Ausgestaltung häufig unbeantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun eine offizielle Empfehlung zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit vorgelegt – ein wichtiger Schritt, um Orientierung und Struktur in ein bisher unzureichend geregeltes Feld zu bringen.
Ich war als einer der rund 100 beteiligten Expertinnen und Experten Teil der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“, in deren Rahmen diese Empfehlungen entwickelt wurden. Ziel war es, im Dialog mit Wissenschaft, Praxis und Sozialpartnern praxistaugliche Leitlinien zu formulieren, die Unternehmen wie Interessenvertretungen bei der Ausgestaltung gesunder Arbeitsbedingungen unterstützen.
Was regelt die Empfehlung?
Die Empfehlung des BMAS verfolgt einen umfassenden Ansatz: Sie enthält arbeitsrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und organisatorische Hinweise zur Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit – also der Kombination von mobiler Arbeit und Präsenz im Betrieb. Auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich ist, stellt sie doch eine offizielle und fachlich fundierte Handlungsgrundlage dar, die in Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit einbezogen werden kann.
Der Leitfaden basiert auf sieben zentralen Handlungsschritten:
-
Klärung von Begriffen und Zielen: Eine gemeinsame Sprache und ein klarer Zielrahmen erleichtern die Umsetzung und schaffen Transparenz.
-
Definition geeigneter Tätigkeiten: Nicht jede Tätigkeit eignet sich für mobile Ausführung – klare Kriterien sind notwendig.
-
Festlegung zeitlicher Rahmenbedingungen: Die Mischung aus Präsenz und mobiler Arbeit muss gut planbar und fair geregelt sein.
-
Kostenregelungen treffen: Transparente Vereinbarungen zu Arbeitsmitteln und Kostenbeteiligung verhindern Konflikte.
-
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz: Auch im Homeoffice gilt der Arbeitsschutz – Gefährdungen müssen identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden.
-
Information und Unterweisung der Beschäftigten: Mitarbeitende brauchen Wissen, um ihre Verantwortung im Homeoffice wahrzunehmen.
-
Wirksamkeit überprüfen und Anpassung vornehmen: Regelmäßige Evaluation und Anpassung sichern langfristig gute Bedingungen.
Warum die Empfehlung wichtig ist
Trotz der steigenden Verbreitung hybrider Arbeit fehlt nach wie vor eine einheitliche gesetzliche Regelung. Die Empfehlung des BMAS schließt diese Lücke nicht vollständig, aber sie bietet eine wichtige Orientierung. Besonders Betriebs- und Personalräte können sie als Argumentationsgrundlage nutzen, um gesundheitsförderliche, rechtssichere und faire Regelungen mitzugestalten.
Zudem verweist die Empfehlung explizit auf bestehende gesetzliche Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV-Informationen. Damit schafft sie Anschlussfähigkeit an geltendes Recht und erleichtert die Einbindung in bestehende Strukturen.
Fazit
Hybride Arbeit bietet große Chancen – insbesondere für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, für Beschäftigte mit Familienpflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen. Damit diese Potenziale genutzt werden können, braucht es klare und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen. Die Empfehlungen des BMAS liefern hierfür eine fundierte Basis.
Für Unternehmen, Interessenvertretungen und betriebliche Akteure lohnt sich ein genauer Blick in den Leitfaden – nicht nur als Orientierung, sondern auch als Impuls für eine moderne, resiliente Arbeitswelt.

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
20. Dezember 2023
In der besinnlichen Weihnachtszeit möchten ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr zu danken. Die Feiertage sind eine Zeit der Ruhe und Besinnung, in der wir nicht nur das vergangene Jahr Revue passieren lassen, sondern auch unsere Hoffnungen und Ziele für das kommende Jahr festlegen.
In diesem Sinne möchten ich Sie ermutigen, die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter und Kollegen auch im neuen Jahr in den Mittelpunkt zu stellen. Eine gesunde Arbeitsumgebung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Unternehmens. Mit meiner Expertise in den Bereichen Mediation, betrieblicher Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Resilienz und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stehe Ihnen dabei zur Seite.
Nutzen Sie die ruhigen Tage, um über die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Unternehmen nachzudenken. Beginnen Sie das neue Jahr mit dem festen Vorsatz, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter und Kollegen zu schaffen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr.
Herzliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.
12. August 2023
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.12.2022 (C-392/21) ist die Antwort: Ja.
Viele Beschäftigte verbringen viel Zeit vor dem Bildschirm und bekommen dadurch nicht nur Rückenschmerzen, sondern auch Probleme mit den Augen. Deshalb brauchen sie spezielle Brillen für den Bildschirm. Ein Mitarbeiter aus Rumänien wollte, dass sein Arbeitgeber die Kosten für solch eine Brille übernimmt. Der Arbeitgeber war dagegen, also ging der Fall vor Gericht. Das rumänische Gericht fragte den EuGH, ob solche Brillen als „spezielle Sehhilfen“ laut der Bildschirmrichtlinie gelten und ob Arbeitgeber dafür zahlen müssen. Der EuGH urteilte, dass Arbeitgeber entweder die Brille direkt besorgen oder die Kosten dafür erstatten müssen. Ein pauschaler Zuschuss reicht nicht.
Aber es gibt Bedingungen: Ein Augenarzt muss prüfen, ob die spezielle Brille wirklich nötig ist. Es ist dabei egal, ob die Augenprobleme durch die Arbeit am Bildschirm entstanden sind oder nicht. Die Brille soll einfach helfen, besser am Computer zu arbeiten, und kann auch außerhalb der Arbeit genutzt werden.
Das Urteil des EuGH macht klar, dass Arbeitgeber die Kosten für diese Brillen tragen müssen. In einigen Unternehmen gibt es dazu noch Unsicherheiten. Manchmal zahlen Arbeitgeber nur einen Teil. Aber laut Gesetz (§ 3 Abs. 1 und 3 ArbSchG) müssen Arbeitgeber seit 1996 für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sorgen und die Kosten dafür übernehmen.
Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie sich auf das EuGH-Urteil berufen können. Es gibt auch Regeln für Pausen bei der Arbeit am Bildschirm, die in der Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6.1 ArbStättV) stehen. Interessenvertretungen sollten das Urteil nutzen, um für die Rechte der Mitarbeitenden einzutreten, besonders wenn es um Augenuntersuchungen und die Kostenübernahme geht. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.
3. Juli 2023
„Quiet Quitting“ bezeichnet das Phänomen, bei dem Arbeitnehmer still und heimlich ihre Beziehung zum Job aufgeben, oft als Reaktion auf unzufriedenstellende Arbeitsbedingungen. Dieses Phänomen ist nicht neu, wird aber in Zeiten des Fachkräftemangels und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch die jüngere Generation verstärkt diskutiert.
Die „Great Resignation“ in den USA, bei der 2023 geschätzte 50 Millionen Menschen, hauptsächlich junge Leute, ihre Jobs aufgaben, wird als Reaktion auf die Corona-Pandemie gesehen. Diese Entwicklung wird als Krise der digitalen Sphäre interpretiert, da sie hauptsächlich hochqualifizierte Arbeitnehmer betrifft.
Die WHO hat festgestellt, dass psychische Erkrankungen, oft durch schlechte Arbeitsbedingungen verursacht, zu erheblichen Kosten führen. Unternehmen sind zunehmend auf Fachkräfte angewiesen, die sie nur noch schwer rekrutieren können. Dieser Fachkräftemangel wird noch dadurch verschärft, weil die jüngere Generation nach Zeitreichtum anstelle von materiellem Besitz strebt, nach Selbstfürsorge statt Selbstausbeutung und innerem Wachstum statt nach außen zur Schau gestellter Karriere. Gleichzeitig nehmen ältere Arbeitnehmer zunehmend Möglichkeiten in Anspruch, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Die stille Kündigung kann zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf das funktional Nötigste führen, was die Qualität der Arbeit und damit der Versorgung beeinträchtigen kann. Sie kann auch zu einer Erosion von Loyalität und Kollegialität führen, da sie eine individuelle Strategie ist, die nicht auf kollektives Handeln setzt.
Es ist daher ungemein wichtig, Präventivstrategien zu fördern, die Beschäftigte dabei unterstützen, an ihren Prinzipien guter Arbeit festzuhalten und Überlastungssymptomen vorzubeugen.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.
29. Juni 2023
Die Technikfolgenabschätzung (TFA), oder Technologiebewertung, ist ein Konzept, das sich auf die Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen (mögliche und tatsächliche) von Technologien auf die Gesellschaft und die Umwelt konzentriert, einschließlich Auswirkungen auf den betrieblichen Gesundheitsschutz.
In Bezug auf den betrieblichen Gesundheitsschutz könnte eine TFA die potenziellen Risiken und Auswirkungen einer Technologie auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer untersuchen. Dies könnte die physischen Auswirkungen (z.B. ob eine Technologie das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen oder verringern könnte) und die psychischen Auswirkungen (z.B. Stress, Burnout) beinhalten.
Die TFA kann auch dazu beitragen, zu beurteilen, ob eine Technologie dazu beitragen kann, bestehende Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu verringern. Beispielsweise könnte eine TFA dazu beitragen, zu beurteilen, ob der Einsatz von Automatisierungstechnologien das Risiko von Verletzungen durch sich wiederholende Aufgaben verringern könnte.
Ziel der TFA ist es, informierte Entscheidungen über die Einführung und Verwendung von Technologien zu ermöglichen, indem sie die Auswirkungen und Risiken, die mit der Technologie verbunden sind, identifiziert und bewertet. Dies kann dazu beitragen, negative Auswirkungen zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren, einschließlich der Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.