26. April 2023
Körperliche Resilienz bezieht sich auf die Fähigkeit des Körpers, sich an Stressoren und Herausforderungen anzupassen und sich zu erholen. Eine starke körperliche Resilienz kann uns helfen, unsere körperliche Gesundheit und Widerstandsfähigkeit zu verbessern und unser Risiko für verschiedene Krankheiten und Verletzungen zu verringern.
Nachfolgend werden einige Tipps zur Stärkung der körperlichen Resilienz vorgestellt:
- Regelmäßige körperliche Aktivität ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Stärkung der körperlichen Resilienz. Körperliche Aktivität kann dazu beitragen, die körperliche Gesundheit zu verbessern, das Immunsystem zu stärken und das Risiko für verschiedene Krankheiten und Verletzungen zu verringern. Es ist wichtig, mindestens 30 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Tag durchzuführen, wie zum Beispiel Spazierengehen, Radfahren oder Schwimmen.
- Eine ausgewogene Ernährung ist ebenfalls entscheidend für die Stärkung der körperlichen Resilienz. Eine ausgewogene Ernährung mit ausreichend Obst und Gemüse, Vollkornprodukten, magerem Protein und gesunden Fetten kann dazu beitragen, den Körper mit wichtigen Nährstoffen und Energie zu versorgen. Eine ausgewogene Ernährung kann auch dazu beitragen, das Immunsystem zu stärken und das Risiko für verschwiedene Krankheiten zu verringern.
- Ausreichender Schlaf ist ebenfalls wichtig für die Stärkung der körperlichen Resilienz. Der Körper benötigt ausreichend Schlaf, um sich zu erholen und zu regenerieren. Es wird empfohlen, mindestens 7-8 Stunden Schlaf pro Nacht zu bekommen, um eine optimale körperliche Gesundheit und Widerstandsfähigkeit zu erreichen.
- Stress kann einen großen Einfluss auf die körperliche Gesundheit haben und das Risiko für verschiedene Krankheiten erhöhen. Es ist wichtig, Stress effektiv zu bewältigen, um die körperliche Resilienz zu stärken. Einige Möglichkeiten zur Stressbewältigung sind beispielsweise regelmäßige Entspannungsübungen wie Yoga oder Meditation, tiefes Atmen, regelmäßige Pausen und Zeit für Hobbys und soziale Aktivitäten.
- Schädliche Verhaltensweisen wie Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und Drogenmissbrauch können das Risiko für verschiedene Krankheiten und Verletzungen erhöhen und die körperliche Resilienz beeinträchtigen. Es ist wichtig, schädliche Verhaltensweisen zu vermeiden, um die körperliche Gesundheit zu verbessern und die körperliche Resilienz zu stärken.
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24. April 2023
Was Mediation ist, habe ich in diesem Artikel erläutert.
Aber wie läuft ein Mediationsverfahren in der Praxis ab?
Ein Mediationsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Es existieren allerdings verschiedene Modelle, die mindestens drei und bis zu acht Phasen unterscheiden. Die Inhalte des Mediationsverfahrens sind in allen Modellen gleich. In der Praxis üblich ist ein Modell mit fünf Phasen.
Zur 1. Phase –> Auftragsklärung
Zur 2. Phase –> Themensammlung
3. Phase: Interessenfindung
Ausgehend von der aufgestellten Agenda werden alle Themen des Konflikts der Reihe nach bis zu möglichen Lösungsideen erhellt. Der Mediator bittet in Phase 3 der Mediation die Parteien um eine ausführliche Darstellung ihrer Sichtweisen zum jeweiligen Einzelthema und gibt ihnen ausreichend Zeit zum Selbstausdruck und zur Selbstreflexion. Es geht um die Ermittlung der unterhalb der Oberfläche liegenden Aspekte des Streitthemas, wobei sich der Mediator jeglicher therapeutischer Intervention zu enthalten hat.
Sich selbst und vor den anderen Beteiligten zu öffnen, fällt den Konfliktparteien dabei nicht immer leicht. Deshalb ist der Mediator bei der Gesprächsführung mit seiner ganzen mediativen Persönlichkeit unter Verwendung seines „Handwerkszeugs“ (nonverbale Kommunikation; Aktives Zuhören, lösungsorientiertes und zirkuläres Fragen, Paraphrasieren/Loopen/Spiegeln, Reframing, Doppeln, etc.) gefragt. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, ihnen sichtbar zu machen, welche wichtigen Bedürfnisse, Interessen und Wünsche hinten den starren und gegensätzlichen Positionen sehen.
Die Medianten erhalten so die Gelegenheit, die Unterschiede ihrer Standpunkte in einem neuen Licht zu betrachten und von der Perspektive der anderen Streitpartei aus wahrzunehmen. Hierdurch wird gegenseitiges Verständnis und die Wieder-aufnahme direkter Kommunikation gefördert sowie die Basis für das Auffinden von Lösungsideen bereitet.
Die 4. Phase, die Optionen, werde ich in meinem nächsten Beitrag beschreiben.
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19. April 2023
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.
Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren.
Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren vor allem in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Abs. 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.
Hier finden Sie Teil 1 der Artikel-Serie.
Dort ist Teil 2 der Artikel-Serie zu finden.
4. Interne und externe Beteiligte
Nach dem Willen des Gesetzgebers sind am BEM-Verfahren neben dem betroffenen Arbeitnehmer der Arbeitgeber (ggfs. vertreten durch die Personalabteilung oder Führungskraft), der Betriebsrat und bei schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In vielen Kleinbetrieben existiert meist keine Arbeitnehmer-/Schwerbehindertenvertretung, so dass diese Institutionen als Teilnehmer eines BEM-Prozesses wegfallen. Folglich liegt dann die Verantwortung für die Durchführung eines BEM allein beim Inhaber des Betriebs. Um als Inhaber ein BEM-Verfahren korrekt durchführen zu können, braucht es jedoch spezielle Fachkenntnisse, die bei vielen meist fehlen dürften. Der Gesetzgeber nimmt auf diese Umstände aber keine Rücksicht: ob Großkonzern oder kleine Praxis – jeder Arbeitgeber muss ein BEM-Verfahren ordnungsgemäß durchführen, sonst drohen ihm Rechtsnachteile (s. u.). Durch den im Juni 2021 eingefügten § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX können Beschäftigte bei der Durchführung des BEM-Verfahrens zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Auch der Rechtsanwalt des BEM-Berechtigten ist eine solche Vertrauensperson. Vor dieser Neuregelung war umstritten, ob Rechtsanwälte zum BEM hinzugezogen werden können. Von der Rechtsprechung wurde diese Frage verneint.
Nach § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX hat der Arbeitgeber zum BEM-Verfahren gegebenenfalls den Werks- oder Betriebsarzt hinzuzuziehen. Auch hier können sich kleine Unternehmen nicht „drücken“. Denn das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz: ASiG) schreibt vor, dass jeder Betrieb unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter über einen (externen) Betriebsarzt verfügen muss. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, bieten viele Berufsgenossenschaften Kleinbetrieben ihre Unterstützung an. Da im Rahmen eines BEM-Verfahrens gesundheitliche Tätigkeitseinschränkungen des betroffenen Mitarbeiters erörtert werden, ist die Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners in der Person des Betriebsarztes oft unumgänglich.
Als externe Beteiligte eines BEM-Prozesses kommen das Integrationsamt, der Integrationsfachdienst, die Krankenkasse, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, Fachärzte sowie Reha-Kliniken in Frage. Diese externen Stellen können ihre speziellen Leistungen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, zur beruflichen Qualifizierung und zur Gewährleistung des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit in den BEM-Prozess einbringen. Ihre Beteiligung empfiehlt sich aber erst dann, wenn die innerbetrieblichen BEM-Gespräche konkret nahelegen, zu prüfen, ob Maßnahmen externer Stellen sinnvoll erscheinen.
Viele Krankenkassen verfügen über speziell ausgebildete Mitarbeiter, die als BEM-Koordinatoren Unternehmen bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens unterstützen. Gerade für Kleinbetriebe stellt dies eine wertvolle Hilfe dar.
Der Beitrag wird hier fortgesetzt mit Teil 4.
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17. April 2023
Was Mediation ist, habe ich in diesem Artikel erläutert.
Aber wie läuft ein Mediationsverfahren in der Praxis ab?
Ein Mediationsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Es existieren allerdings verschiedene Modelle, die mindestens drei und bis zu acht Phasen unterscheiden. Die Inhalte des Mediationsverfahrens sind in allen Modellen gleich. In der Praxis üblich ist ein Modell mit fünf Phasen.
Zur 1. Phase –> Auftragsklärung
2. Phase: Themensammlung
In dieser Phase werden die Themen der Konfliktparteien abgefragt und gemeinsam die Reihenfolge der Bearbeitung festgelegt.
Die Medianten erhalten hierzu nacheinander die Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts zu schildern. Es geht noch nicht um eine tiefere Befassung mit dem Konflikt, sondern um eine erste Informationsgewinnung bzw. –sammlung.
Die Gegenseite ist gezwungen – eventuell zum ersten Mal – zuzuhören. Der Mediator achtet dabei auf das Einhalten der Gesprächsregeln, da es bereits in dieser Phase zu Gefühlsausbrüchen und gegenseitigen Vorwürfen kommen kann. Die Kommunikation verläuft deshalb nahezu ausschließlich über den Mediator.
Die Schilderung der unterschiedlichen Sichtweisen begleitet der Mediator mit aktivem Zuhören, er benennt den positiven Kern und unterbreitet der jeweiligen Streitpartei ein Angebot, wie das Thema benannt werden könnte.
Die Visualisierung der Themen (z. B. Flip-Chart, Meta-Plan-Karten, etc.) vermittelt den Medianten die Sicherheit, dass keines ihrer Anliegen vergessen wird.
Zudem erblicken die Konfliktparteien dadurch eventuell erste Übereinstimmungen. (Noch) bestehende Gemeinsamkeiten können vom Mediator so klarer herausgestellt und für die Ermöglichung eines positiven Verlaufs der Mediation genutzt werden.
Nach erfolgter Themensammlung ordnet der Mediator mit den Konfliktparteien die Streitfragen und legt gemeinsam mit ihnen eine Reihenfolge der Bearbeitung fest („Agenda“). Das Erstellen einer hierarchischen Gliederung hilft, den häufig für die Betroffenen überwältigenden und lähmenden Gesamtkonflikt („Eisberg“) in kleinere überschaubare und zu bewältigende Teile („Eiswürfel“) zu zerteilen.
Die 3. Phase, die Interessenfindung, werde ich in meinem nächsten Beitrag beschreiben.
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6. April 2023
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.
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2. BEM muss allen Arbeitnehmern angeboten werden
Im Gegensatz zum Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX kommt es beim BEM nicht darauf an, ob der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gleichgestellt ist. Der Umfang der Arbeitszeit oder die Beschäftigungsdauer sind ebenfalls unmaßgeblich. Daher gilt die Verpflichtung zum BEM-Angebot auch für Teilzeitkräfte, befristet und geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten sowie Auszubildende.
3. BEM und Krankenrückkehrgespräche
Etliche Betriebe führen sog. Krankenrückkehrgespräche durch und glauben, damit die gesetzliche Pflicht zum BEM zu erfüllen. Krankenrückkehrgespräche widersprechen jedoch der Zielsetzung des § 167 Abs. 2 SGB IX, der auf Prävention und Erhalt des Arbeitsplatzes ausgerichtet ist. Krankenrückkehrgespräche, die „im Mäntelchen“ eines BEM-Gesprächs geführt werden, sollen oft nur der Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung dienen. Solche Krankenrückkehrgespräche sind in der Regel unzulässig und verstoßen meist gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Oft wird den Beschäftigten auch suggeriert, dass sie zur Teilnahme an einem Krankenrückkehrgespräch – insbesondere zur Offenlegung ihrer Krankheitsursachen gegenüber dem Arbeitgeber – verpflichtet seien. Das ist jedoch falsch. An dieser Stelle sei auch bereits erwähnt, dass für die Arbeitnehmer die Teilnahme am angebotenen BEM-Verfahren freiwillig ist.
Der Beitrag wird zeitnah mit Teil 3 fortgesetzt.
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