Welche Schulungen benötigen BEM-Team-Mitglieder?

Welche Schulungen benötigen BEM-Team-Mitglieder?

Die Mitglieder des BEM-Teams sollten sich mit den verschiedenen Aspekten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auskennen, um das Verfahren optimal durchführen zu können. Dafür könnten sie folgende Schulungen und Seminare besuchen:

  • Grundlagen des BEM: Dieses Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen, Ziele und Vorteile. Es hilft den Teammitgliedern, ein fundiertes Verständnis für das BEM zu entwickeln.
  • Kommunikation und Gesprächsführung: Da die Durchführung des BEM-Verfahrens viel Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern erfordert, sind Schulungen in effektiver Kommunikation und Gesprächsführung hilfreich. Diese können Techniken für empathisches Zuhören, konstruktives Feedback und die Vermittlung schwieriger Nachrichten umfassen.
  • Datenschutz: Da im BEM sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist es wichtig, dass die Teammitglieder sich mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen auskennen. Ein Seminar zum Datenschutz kann ihnen dabei helfen, die Rechte der Betroffenen zu wahren und datenschutzkonform zu arbeiten.
  • Arbeitsrecht: Eine Schulung im Arbeitsrecht kann den Teammitgliedern helfen, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im BEM-Verfahren besser zu verstehen.
  • Gesundheitsmanagement und Rehabilitation: Schulungen in diesem Bereich können das Verständnis der Teammitglieder für die Gesundheitsprobleme, mit denen die betroffenen Mitarbeiter konfrontiert sein könnten, verbessern. Sie können auch Informationen über die verschiedenen Rehabilitations- und Wiedereingliederungsoptionen bieten.
  • Konfliktmanagement: Im BEM-Verfahren können Konflikte auftreten. Daher kann eine Schulung im Konfliktmanagement den Teammitgliedern helfen, diese effektiv zu lösen.

Es könnte auch hilfreich sein, regelmäßige Weiterbildung und Auffrischungskurse anzubieten, um sicherzustellen, dass die BEM-Teammitglieder stets auf dem neuesten Stand sind. Darüber hinaus könnten sie von der Teilnahme an Netzwerktreffen und Fachkonferenzen profitieren, bei denen sie Erfahrungen austauschen und Best Practices lernen können.

 

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

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Wie steht es um Ihre Arbeitsfähigkeit? Machen Sie den kostenlosen Test!

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Der Workability Index (WAI) ist ein Instrument zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern, das ursprünglich von der Finnish Institute of Occupational Health entwickelt wurde. Der WAI ist ein umfassendes Bewertungssystem, das verschiedene Aspekte der Gesundheit und des Wohlbefindens von Arbeitnehmern erfasst und quantifiziert.

Der WAI besteht aus sieben Dimensionen:

  • Aktuelle Arbeitsfähigkeit im Vergleich zur Lebenszeitbesten
  • Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die beruflichen Anforderungen
  • Anzahl der aktuellen Krankheiten, die von einem Arzt diagnostiziert wurden
  • Geschätzte Beeinträchtigung aufgrund von Krankheiten
  • Krankheitsbedingte Abwesenheit in den letzten 12 Monaten (Sick Leave)
  • Eigenprognose der Arbeitsfähigkeit in den nächsten zwei Jahren
  • Psychisches Ressourcen

Jede dieser Dimensionen wird bewertet und zu einem Gesamtindex zusammengerechnet, der die Arbeitsfähigkeit des Individuums darstellt. Der WAI kann zwischen 7 (geringe Arbeitsfähigkeit) und 49 (hohe Arbeitsfähigkeit) liegen.

Die Durchführung des Tests ist kostenlos und kann auf dieser Seite durchgeführt werden.

Der Workability Index ist ein nützliches Werkzeug zur Identifizierung von Arbeitnehmern, die möglicherweise Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz benötigen, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

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Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Die „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) ist eine Beratungsleistung, die in Deutschland nach § 32 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) gewährt wird. Die EUTB bietet Ratsuchenden, insbesondere Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, eine unabhängige Beratung zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Fachkräfte und ist unabhängig von Trägern, die Leistungen erbringen oder finanzieren.

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung eine wichtige Rolle einnehmen.

Das BEM ist ein gesetzlich verankerter Prozess in Deutschland, der darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach längerer Krankheit in den Arbeitsprozess zurückzuführen und ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Hier kann die EUTB unterstützen, indem sie Informationen und Beratung zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen, Anpassungen am Arbeitsplatz oder zu Rechten und Pflichten im Eingliederungsprozess bietet. Sie kann also eine wichtige Ressource für sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein, um einen erfolgreichen Eingliederungsprozess zu gewährleisten.

Ein Vertreter der EUTB kann vom BEM-Berechtigten in der Rolle als persönliche Vertrauensperson hinzugezogen werden.

 

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Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) im Sinne von § 74 SGB V („Hamburger Modell) und § 44 SGB IX bei längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht es Beschäftigten, schrittweise ihre volle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die SWE basiert auf gesicherten medizinischen Erfahrungswerten und hat sich als erfolgreich erwiesen, indem sie zu besseren Eingliederungsquoten, geringeren Frühverrentungen und günstigeren Gesundheitsverläufen führt. Dabei zeigen betriebsnahe Untersuchungen, dass über 75% der dokumentierten Fälle eine erfolgreiche Wiedereingliederung erreichen konnten.

Die SWE kann bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden, darunter Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und auch bei Krebserkrankungen.

Ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan ist ein zentraler Bestandteil der SWE und dient als Orientierung für alle Beteiligten. Der Plan legt fest, welche Tätigkeiten schrittweise ausgeführt werden können und ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Fähigkeiten der Betroffenen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der SWE und dient als kooperativer Suchprozess, um die Wiedereingliederung zu steuern. Dabei sind Prävention und Arbeitsschutz entscheidend, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, ergonomische Arbeitsgestaltung und die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren sind wichtige Aspekte.

Das BEM-Verfahren ermöglicht die Präzisierung des ärztlichen Wiedereingliederungsplans und erfordert eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten, um die Arbeitsaufgaben den individuellen Fähigkeiten anzupassen. Speziell bei psychischen Erkrankungen kann eine Überprüfung und gegebenenfalls Nachjustierung der SWE nach ca. drei bis vier Wochen erforderlich sein, um auf das personell-organisatorische Beziehungsgeflecht am Arbeitsplatz einzugehen.

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Was versteht man unter betrieblicher Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention?

Was versteht man unter betrieblicher Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention?

Im betrieblichen Kontext beziehen sich die Begriffe Primärprävention, Sekundärprävention und Tertiärprävention auf verschiedene Strategien zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter und zur Verhinderung arbeitsbedingter Krankheiten oder Verletzungen. Hier sind ihre Definitionen und Unterschiede:

1. Betriebliche Primärprävention:

Diese Form der Prävention zielt darauf ab, Krankheiten oder Verletzungen am Arbeitsplatz zu verhindern, bevor sie auftreten. Das geschieht durch Maßnahmen, die das allgemeine Risiko für die Entwicklung bestimmter Gesundheitsprobleme reduzieren. Beispiele für betriebliche Primärprävention sind die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und -methoden, Schulungen zur Arbeitssicherheit, Ergonomie am Arbeitsplatz, psychosoziale Unterstützung, gesundheitsfördernde Angebote wie Fitness- oder Ernährungsprogramme und die Einrichtung eines sicheren Arbeitsumfelds.

2. Betriebliche Sekundärprävention:

Diese Form der Prävention konzentriert sich darauf, arbeitsbedingte Krankheiten oder Verletzungen in ihren frühen Stadien zu erkennen und zu behandeln, bevor sie schwerwiegende oder chronische Probleme verursachen. Sie umfasst Maßnahmen wie regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, Früherkennungsprogramme für arbeitsbedingte Krankheiten, oder Interventionen zur Stressbewältigung und zur Vorbeugung von Burnout.

3. Betriebliche Tertiärprävention:

Diese Form der Prävention zielt darauf ab, die Auswirkungen bestehender, in der Regel chronischer Krankheiten oder arbeitsbedingter Verletzungen zu minimieren und zu bewältigen. Sie konzentriert sich auf die Rehabilitation und das Management von langfristigen Krankheiten und Verletzungen, um Komplikationen, die Verschlimmerung von Symptomen und die Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit zu verhindern. Beispiele für betriebliche Tertiärprävention sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder die Anpassung von Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen.

Insgesamt unterscheiden sich diese Begriffe hauptsächlich in Bezug auf den Zeitpunkt und den Fokus ihrer Interventionen. Betriebliche Primärprävention zielt darauf ab, das Auftreten von arbeitsbedingten Krankheiten oder Verletzungen zu verhindern, betriebliche Sekundärprävention auf die Früherkennung und Behandlung, und betriebliche Tertiärprävention auf die Bewältigung und Minimierung der Auswirkungen bestehender arbeitsbedingter Krankheiten oder Verletzungen.

 

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