27. Dezember 2024
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) feiert sein 50-jähriges Bestehen und gilt als eine zentrale Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet es das Rückgrat der gesetzlichen Regelungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Doch die Halbzeitbilanz zeigt: Es gibt Erfolge, aber auch Reformbedarf.
Bedeutung und Grundlagen des ASiG
Das ASiG legt die strukturellen und organisatorischen Grundsätze für den Arbeitsschutz in Unternehmen fest. Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Expert:innen beraten den Arbeitgeber weisungsfrei und unterstützen bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Ein zentraler Baustein ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA), der als Beratungsgremium die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure fördern soll.
Das ASiG verfolgt dabei folgende Grundsätze:
- Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Fachkräfte.
- Betriebsbezogenheit der Arbeitsschutzmaßnahmen.
- Fachkundige Beratung durch die Expert:innen.
- Kooperation und Kommunikation zwischen allen Arbeitsschutzakteuren.
Stärken des ASiG
Das Gesetz hat sich über Jahrzehnte bewährt. Zu seinen Stärken zählt:
- Die klare Regelung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzt:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und betrieblichen Interessenvertretungen.
- Die Betonung der fachlichen Qualifikation und Unabhängigkeit der Arbeitsschutzakteure.
- Die Forderung nach kontinuierlicher Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Besonders der ASA ermöglicht durch regelmäßige Treffen einen praxisnahen Austausch über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
Defizite in der Umsetzung
Trotz seiner Stärken gibt es in der Praxis erhebliche Umsetzungsprobleme:
- Personalmangel und Zeitdruck: Betriebsärzt:innen und Fachkräfte sind oft überlastet. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen fehlen Ressourcen.
- Mangelnde Zusammenarbeit: Der Austausch zwischen den Akteuren beschränkt sich häufig auf die ASA-Sitzungen. Eine kontinuierliche Kooperation findet selten statt.
- Fehlende Fachkunde: Führungskräfte und Interessenvertretungen verfügen nicht immer über ausreichendes Wissen, um ihre Aufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen.
- Unzureichende Einbindung: Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Interessenvertretungen werden nicht immer effektiv in den Arbeitsschutz eingebunden.
- Defizite beim ASA: Viele Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht zur Einrichtung des ASA nicht nach, oder die Sitzungen finden nicht regelmäßig statt.
Entwicklungsbedarf
Die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt – wie Digitalisierung, hybride Arbeitsformen und psychische Belastungen – erfordern eine Weiterentwicklung des ASiG. Folgende Ansätze werden diskutiert:
- Anpassung der Aufgabenprofile: Die Tätigkeiten von Betriebsärzt:innen und Fachkräften sollten auf aktuelle Anforderungen wie psychische Gesundheit und mobile Arbeit ausgeweitet werden.
- Erweiterung der Fachkunde: Zusätzliche Qualifikationen, z. B. in Arbeitswissenschaft oder Psychologie, sollten in die Ausbildung der Fachkräfte integriert werden.
- Modernisierung des ASA: Online-Sitzungen sollten explizit erlaubt werden, um die Zusammenarbeit zu erleichtern. Zudem könnte die Schwerbehindertenvertretung verpflichtend in den ASA integriert werden.
- Stärkung der Gendersensibilität: Eine gendersensible Gestaltung des Arbeitsschutzes sollte als Ziel in das ASiG aufgenommen werden.
Fazit: Ein Gesetz mit Zukunft
Das ASiG bleibt eine tragende Säule des Arbeitsschutzes. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt und den betrieblichen Arbeitsschutz nachhaltig geprägt. Dennoch ist es an der Zeit, das Gesetz zu modernisieren und an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Der Gesetzgeber, Arbeitgeber und Arbeitsschutzakteure müssen gemeinsam daran arbeiten, das ASiG zu einem zukunftsfähigen Instrument zu machen, das Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig gewährleistet.
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12. September 2023
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium, das in Deutschland nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eingerichtet werden muss, wenn in einem Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der Ausschuss dient der Koordination und Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten.
Zusammensetzung
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Der Betriebsarzt
- Zwei Vertreter der Arbeitnehmer (meist Betriebs- oder Personalrat), falls vorhanden
- Schwerbehindertenvertretung, falls vorhanden
- Ggf. weitere Experten
Rolle und Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss hat eine beratende Funktion und trifft sich in der Regel mindestens einmal vierteljährlich. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören:
- Beratung über Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Diskussion und Bewertung von Unfallberichten
- Erörterung von Expertenberichten und -analysen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Überprüfung der Wirksamkeit von bereits umgesetzten Maßnahmen
Durch diese Aktivitäten soll der Arbeitsschutzausschuss dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitsschutzausschuss keine Entscheidungsbefugnisse hat; er hat eine beratende Rolle. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Bildnachweis: © sabine voigt – Fotolia.com
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