21. März 2024
Mein Fachartikel “Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung: psychische Gesundheit in Unternehmen” ist in der März-Ausgabe der Fachzeitschrift Betriebliche Prävention – Arbeit | Gesundheit | Unfallversicherung – www.BePrdigital.de – erschienen.
An dieser Stelle kann der Beitrag auch heruntergeladen werden.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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22. September 2023
Am 08.08.2023 veröffentlichte der Ausschuss für Mutterschutz seine erste Regel (MuSchR-Nr. 10.1.01) und präzisierte damit eines der wichtigsten arbeits- und mutterschutzrechtlichen Instrumente: die Vorgaben zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Wesentliche Punkte der neuen Regel
Mit dieser Regel erhielten Arbeitgeber, die für den Mutterschutz verantwortlich sind, klare Orientierungshilfen zu den Verfahrensabläufen und Maßnahmen für einen effektiven Mutterschutz in Betrieben und Dienststellen. Damit werden Schwangere und stillende Frauen über ihre Rechte informiert und erfahren, welche Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz sie beanspruchen können und welche Aspekte sie mit dem Arbeitgeber besprechen sollten.
Entstehung und Umsetzung
Von Anfang 2021 bis zum Frühjahr 2022 hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf Pieper vom Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal, diese Regel für den Unterausschuss I “Grundsätzliches des Ausschusses für Mutterschutz” (AfMu) entwickelt. Nach Fertigstellung ging die Regel in die entsprechenden Beschluss- und Ressortabstimmungen.
Vermutungswirkung und Verpflichtungen
Die im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Mutterschutzregeln haben den Status der Vermutungswirkung. Das bedeutet, Arbeitgeber können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Mutterschutzregeln die im MuSchG gestellten Anforderungen erfüllt sind. Es ist wichtig, dass Interessenvertretungen darauf achten, dass Arbeitgeber betroffene Frauen sorgfältig beraten und die Vorgaben der Regel sowie das MuSchG einhalten.
Zusätzlich wurde eine offizielle Meldung des Bundesfamilienministeriums auf www.bmfsfj.de veröffentlicht. Mehr Details zur neuen Mutterschutzregel finden sich auf der Homepage des Ausschusses: Mutterschutzregel – Gefährdungsbeurteilung.
Wichtige Impulse für eine gesunde Arbeitskultur
Die Konkretisierung der Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Mutterschutzes und trägt maßgeblich dazu bei, eine gesunde Arbeitskultur zu fördern. Schwangere und stillende Frauen erhalten durch diese Regel mehr Klarheit und Sicherheit im Berufsalltag, und Arbeitgeber erhalten klare Anweisungen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Die Bedeutung einer gesunden Arbeitskultur und der Schutz der Mitarbeiterinnen im besonderen Lebensumstand der Schwangerschaft und Stillzeit dürfen nicht unterschätzt werden. Es liegt in der Verantwortung aller, die Umsetzung der neuen Regel zu unterstützen und eine gesunde und inklusive Arbeitswelt zu schaffen. In dieser Hinsicht spielt auch die Informationsvermittlung eine wichtige Rolle, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen von klaren, umsetzbaren Regelungen profitieren können.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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