3. Juli 2023
„Quiet Quitting“ bezeichnet das Phänomen, bei dem Arbeitnehmer still und heimlich ihre Beziehung zum Job aufgeben, oft als Reaktion auf unzufriedenstellende Arbeitsbedingungen. Dieses Phänomen ist nicht neu, wird aber in Zeiten des Fachkräftemangels und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch die jüngere Generation verstärkt diskutiert.
Die „Great Resignation“ in den USA, bei der 2023 geschätzte 50 Millionen Menschen, hauptsächlich junge Leute, ihre Jobs aufgaben, wird als Reaktion auf die Corona-Pandemie gesehen. Diese Entwicklung wird als Krise der digitalen Sphäre interpretiert, da sie hauptsächlich hochqualifizierte Arbeitnehmer betrifft.
Die WHO hat festgestellt, dass psychische Erkrankungen, oft durch schlechte Arbeitsbedingungen verursacht, zu erheblichen Kosten führen. Unternehmen sind zunehmend auf Fachkräfte angewiesen, die sie nur noch schwer rekrutieren können. Dieser Fachkräftemangel wird noch dadurch verschärft, weil die jüngere Generation nach Zeitreichtum anstelle von materiellem Besitz strebt, nach Selbstfürsorge statt Selbstausbeutung und innerem Wachstum statt nach außen zur Schau gestellter Karriere. Gleichzeitig nehmen ältere Arbeitnehmer zunehmend Möglichkeiten in Anspruch, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Die stille Kündigung kann zu einer Reduzierung der Arbeitsleistung auf das funktional Nötigste führen, was die Qualität der Arbeit und damit der Versorgung beeinträchtigen kann. Sie kann auch zu einer Erosion von Loyalität und Kollegialität führen, da sie eine individuelle Strategie ist, die nicht auf kollektives Handeln setzt.
Es ist daher ungemein wichtig, Präventivstrategien zu fördern, die Beschäftigte dabei unterstützen, an ihren Prinzipien guter Arbeit festzuhalten und Überlastungssymptomen vorzubeugen.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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29. Juni 2023
Angst vor ständiger Überwachung erhöht den Stresspegel bei Arbeitnehmern, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Plattformen wie Microsoft Teams, die während der Corona-Pandemie zur Organisation der Arbeit aus dem Homeoffice heraus unerlässlich wurden. Die zunehmende Transparenz und ständige Unterbrechungen durch Benachrichtigungen wirken belastend und erhöhen die Angst vor Überwachung. Nicht nur Microsoft, sondern auch andere IT-Plattformen bieten Funktionen an, die die Arbeit und den Fortschritt der Mitarbeiter sichtbar machen.
Die Technologie kann so konzipiert sein, dass sie zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet ist. Die Transparenz in Teams oder SharePoint ist systemimmanent, und die Software selbst gibt Tipps, wie die Arbeit besser bewältigt werden kann. Die daraus resultierende Überwachung und der Druck, sich anzupassen, können stressig sein und negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter haben.
Es wird eine „Echtzeit-Kultur“ erwartet, in der sofortige oder zumindest schnelle Reaktionen auf Anfragen und E-Mails erwartet werden. Je mehr digitale Kommunikationswege vorhanden sind, desto mehr Unterbrechungen gibt es, was Stress verursacht. Diese Trends führen zu einer Beschleunigung der Arbeit und können zu Überlastung und Krankheit führen.
Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) können solche Überwachungsfunktionen und die damit verbundene indirekte Anpassungsanforderung die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzen. Die Arbeitnehmer sollten nicht Objekte einer Überwachungstechnik sein, die psychischen Anpassungsdruck auslöst. Während die Erhöhung der Effizienz der Arbeitsorganisation ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers ist, müssen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter respektiert werden.
Neben der Belastung durch die mediale Überforderung kann die Software, die den Mitarbeitern Ratschläge gibt, wie sie produktiver arbeiten können, erheblichen Überwachungs- und Anpassungsdruck ausüben. Dies, zusammen mit dem Druck, immer mehr Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen, und der Tatsache, dass IT-Technologie Überwachungssituationen schafft, kann eine Überlastung und negative Belastung darstellen, was eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit am Arbeitsplatz darstellt.
Zur Bekämpfung dieser Gefahren fordert das Arbeitsschutzgesetz eine umfassende Beurteilung der Arbeitsbedingungen und eine Technikfolgenabschätzung. Es sollte versucht werden, Überwachung und mediale Belastungen zu begrenzen und zu mindern. Es sollten Regelungen getroffen werden, um Unterbrechungen zu begrenzen und die Möglichkeit einer Überwachung zu begrenzen. Darüber hinaus sollten Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, um einen gesunden Umgang mit Medien und Systemen zu vermitteln.
Personal- und Betriebsräte können dabei helfen, diese Maßnahmen umzusetzen, indem sie informieren und als Ansprechpartner für Mitarbeiter fungieren, ihre Mitbestimmungsrechte nutzen und Betriebsvereinbarungen durchsetzen, um eine bessere Balance zwischen den Anforderungen der Arbeit und den Bedürfnissen der Mitarbeiter zu gewährleisten.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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29. Juni 2023
Die Technikfolgenabschätzung (TFA), oder Technologiebewertung, ist ein Konzept, das sich auf die Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen (mögliche und tatsächliche) von Technologien auf die Gesellschaft und die Umwelt konzentriert, einschließlich Auswirkungen auf den betrieblichen Gesundheitsschutz.
In Bezug auf den betrieblichen Gesundheitsschutz könnte eine TFA die potenziellen Risiken und Auswirkungen einer Technologie auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer untersuchen. Dies könnte die physischen Auswirkungen (z.B. ob eine Technologie das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen oder verringern könnte) und die psychischen Auswirkungen (z.B. Stress, Burnout) beinhalten.
Die TFA kann auch dazu beitragen, zu beurteilen, ob eine Technologie dazu beitragen kann, bestehende Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu verringern. Beispielsweise könnte eine TFA dazu beitragen, zu beurteilen, ob der Einsatz von Automatisierungstechnologien das Risiko von Verletzungen durch sich wiederholende Aufgaben verringern könnte.
Ziel der TFA ist es, informierte Entscheidungen über die Einführung und Verwendung von Technologien zu ermöglichen, indem sie die Auswirkungen und Risiken, die mit der Technologie verbunden sind, identifiziert und bewertet. Dies kann dazu beitragen, negative Auswirkungen zu minimieren und die positiven Auswirkungen zu maximieren, einschließlich der Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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23. Juni 2023
Im hektischen Arbeitsumfeld kann es manchmal schwierig sein, mit den täglichen Herausforderungen umzugehen. Stress, Druck und das Gefühl, dass alles zusammenbricht, können zu einem Gefühl der Überwältigung führen. In solchen Momenten kann die Praxis der Achtsamkeit und Atemübungen helfen, die Resilienz zu stärken und eine gesündere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Was ist Achtsamkeit und warum ist sie wichtig? Achtsamkeit ist die Fähigkeit, mit vollem Bewusstsein im gegenwärtigen Moment zu sein, ohne zu urteilen. Sie hilft uns, uns auf das Hier und Jetzt zu konzentrieren, Stress abzubauen und unsere Reaktionen auf Herausforderungen zu steuern. Am Arbeitsplatz kann Achtsamkeit dazu beitragen, dass wir klarer denken, besser kommunizieren und effektiver arbeiten. Durch die regelmäßige Praxis der Achtsamkeit können wir unsere Resilienz stärken und uns besser an Veränderungen und Belastungen anpassen.
Der Atem ist eine wichtige Verbindung zwischen Körper und Geist. Atemübungen können helfen, den Geist zu beruhigen, Stress abzubauen und die Aufmerksamkeit auf den gegenwärtigen Moment zu lenken. Durch bewusstes Atmen können wir den Herzschlag verlangsamen, die Entspannung fördern und unsere Energie wieder aufladen. Atemübungen können in stressigen Situationen angewendet werden, um eine innere Ruhe und Klarheit zu finden.
Praktische Tipps für Achtsamkeit und Atemübungen am Arbeitsplatz:
- Beginnen Sie den Tag mit einer kurzen Achtsamkeitsmeditation: Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um ruhig zu sitzen, den Atem zu beobachten und bewusst im Moment anzukommen. Dies kann helfen, den Tag mit mehr Klarheit und Gelassenheit zu beginnen.
- Atemübung bei Stress: Wenn Sie sich gestresst oder überfordert fühlen, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um bewusst tief ein- und auszuatmen. Konzentrieren Sie sich auf den Atemfluss und spüren Sie, wie sich der Stress allmählich abbaut.
- Achtsames Essen: Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihre Mahlzeiten. Konzentrieren Sie sich darauf, jeden Bissen wahrzunehmen, die Aromen zu genießen und achtsam zu kauen. Dies kann Ihnen helfen, Stress abzubauen und eine gesunde Beziehung zum Essen aufzubauen.
- Achtsame Kommunikation: Seien Sie während Gesprächen oder Meetings bewusst präsent. Hören Sie aktiv zu, ohne vorschnelle Urteile zu fällen, und kommunizieren Sie klar und respektvoll. Achtsame Kommunikation fördert eine bessere Zusammenarbeit und Konfliktlösung.
Die Praxis der Achtsamkeit und Atemübungen kann eine wirksame Methode sein, um die Resilienz am Arbeitsplatz zu stärken und das Wohlbefinden zu fördern. Durch die bewusste Konzentration auf den gegenwärtigen Moment und die Verbindung mit unserem Atem können wir Stress abbauen, Klarheit gewinnen und unsere Reaktionen auf Herausforderungen verbessern. Indem wir uns Zeit nehmen, um achtsamer zu sein und Atemübungen in unseren Arbeitsalltag zu integrieren, können wir eine gesündere und produktivere Arbeitsumgebung schaffen.
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22. Juni 2023
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.
Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren.
Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren vor allem in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Abs. 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.
Hier geht es zum 1. Teil, 2. Teil, 3. Teil, 4. Teil, 5. Teil und 6. Teil der Artikel-Serie.
10. Nachteile für den Arbeitgeber bei Unterlassen eines BEM
Arbeitgeber, die ein notwendiges BEM nicht durchführen, müssen nicht mit einer unmittelbaren Sanktion (z. B. Geldbuße) rechnen. Die Durchführung eines BEM stellt auch keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber im Falle der Nichtdurchführung erhöhte Anforderungen an seine Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess zu erfüllen. Die Kündigung ist bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (es sind mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb tätig) nur dann wirksam, wenn dem Arbeitgeber der Nachweis gelingt, dass die Kündigung selbst bei Durchführung des BEM nicht hätte verhindert werden können. In der Praxis gelingt es kaum, diesen Beweis zu führen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vertritt zudem die Auffassung, dass die Pflicht zum BEM auch im Kleinbetrieb gilt und den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers schützt.
Die fehlende Durchführung des BEM kann auch Schadensersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters begründen, wenn eine leidensgerechte Beschäftigung bei Durchführung des BEM-Verfahrens möglich und zumutbar gewesen wäre.
Im Übrigen hat es keine rechtlichen Auswirkungen, wenn der betroffene Mitarbeiter selbst mit der Durchführung eines BEM nicht einverstanden ist und dieses ablehnt. Diese Entscheidung muss von ihm auch nicht begründet werden. Die Ablehnung hat nur insoweit Folgen, dass sich dieser Mitarbeiter in einem möglichen späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren – also nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung – nicht darauf berufen kann, dass kein BEM durchgeführt oder keine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes versucht wurde. Er nimmt sich damit die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den weiteren am BEM beteiligten Stellen eine gemeinsam erarbeitete Lösung zur Vermeidung oder Verringerung der Krankheitszeiten zu finden.
11. Fazit
Selbst in mittelständischen Unternehmen und in manchen Großbetrieben hapert es noch an der Umsetzung der gesetzlichen BEM-Verpflichtung. Dies darf aber Inhabern von Kleinbetrieben nicht als Entschuldigung dienen, selbst untätig zu bleiben. Denn wenn das BEM mit Herz und Verstand durchgeführt wird, profitieren alle Beteiligten davon: der Arbeitgeber, der erkrankte Arbeitnehmer und seine Kollegen; dann tritt quasi eine Win-Win-Win-Situation ein. In den letzten Monaten sind zahlreiche Fachbücher zum Thema BEM erschienen, dies es den Arbeitgeber erleichtern, die notwendigen Verfahrensschritte im BEM einzuhalten. Für besonders wertvoll halte ich dieses BEM-Portal, das unter https://beta.bempsy.de/ zu erreichen ist. Unternehmen und Beschäftigte bekommen praxisnahe Arbeitsmittel an die Hand, die an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden können. Sollten juristische Fragestellungen auftreten, ist es sinnvoll, zeitnah den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Damit endet diese Serie zum BEM. Wenn Sie Fragen haben, dann sprechen Sie mich an.
Eine andere Artikel-Serie zum Thema “Zehn typische Fehler bei der Arbeitgeberkündigung” finden Sie hier.
Wenn Sie an der Durchführung eines Seminars interessiert sind, so finden Sie auf dieser Seite nähere Informationen.
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