3. April 2025
Hybride Arbeitsformen sind längst kein vorübergehender Trend mehr – sie sind fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Doch während Homeoffice und mobiles Arbeiten in vielen Betrieben längst etabliert sind, bleibt die Frage nach einer systematischen und gesunden Ausgestaltung häufig unbeantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun eine offizielle Empfehlung zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit vorgelegt – ein wichtiger Schritt, um Orientierung und Struktur in ein bisher unzureichend geregeltes Feld zu bringen.
Ich war als einer der rund 100 beteiligten Expertinnen und Experten Teil der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“, in deren Rahmen diese Empfehlungen entwickelt wurden. Ziel war es, im Dialog mit Wissenschaft, Praxis und Sozialpartnern praxistaugliche Leitlinien zu formulieren, die Unternehmen wie Interessenvertretungen bei der Ausgestaltung gesunder Arbeitsbedingungen unterstützen.
Was regelt die Empfehlung?
Die Empfehlung des BMAS verfolgt einen umfassenden Ansatz: Sie enthält arbeitsrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und organisatorische Hinweise zur Gestaltung hybrider Bildschirmarbeit – also der Kombination von mobiler Arbeit und Präsenz im Betrieb. Auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich ist, stellt sie doch eine offizielle und fachlich fundierte Handlungsgrundlage dar, die in Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit einbezogen werden kann.
Der Leitfaden basiert auf sieben zentralen Handlungsschritten:
-
Klärung von Begriffen und Zielen: Eine gemeinsame Sprache und ein klarer Zielrahmen erleichtern die Umsetzung und schaffen Transparenz.
-
Definition geeigneter Tätigkeiten: Nicht jede Tätigkeit eignet sich für mobile Ausführung – klare Kriterien sind notwendig.
-
Festlegung zeitlicher Rahmenbedingungen: Die Mischung aus Präsenz und mobiler Arbeit muss gut planbar und fair geregelt sein.
-
Kostenregelungen treffen: Transparente Vereinbarungen zu Arbeitsmitteln und Kostenbeteiligung verhindern Konflikte.
-
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz: Auch im Homeoffice gilt der Arbeitsschutz – Gefährdungen müssen identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden.
-
Information und Unterweisung der Beschäftigten: Mitarbeitende brauchen Wissen, um ihre Verantwortung im Homeoffice wahrzunehmen.
-
Wirksamkeit überprüfen und Anpassung vornehmen: Regelmäßige Evaluation und Anpassung sichern langfristig gute Bedingungen.
Warum die Empfehlung wichtig ist
Trotz der steigenden Verbreitung hybrider Arbeit fehlt nach wie vor eine einheitliche gesetzliche Regelung. Die Empfehlung des BMAS schließt diese Lücke nicht vollständig, aber sie bietet eine wichtige Orientierung. Besonders Betriebs- und Personalräte können sie als Argumentationsgrundlage nutzen, um gesundheitsförderliche, rechtssichere und faire Regelungen mitzugestalten.
Zudem verweist die Empfehlung explizit auf bestehende gesetzliche Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV-Informationen. Damit schafft sie Anschlussfähigkeit an geltendes Recht und erleichtert die Einbindung in bestehende Strukturen.
Fazit
Hybride Arbeit bietet große Chancen – insbesondere für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, für Beschäftigte mit Familienpflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen. Damit diese Potenziale genutzt werden können, braucht es klare und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen. Die Empfehlungen des BMAS liefern hierfür eine fundierte Basis.
Für Unternehmen, Interessenvertretungen und betriebliche Akteure lohnt sich ein genauer Blick in den Leitfaden – nicht nur als Orientierung, sondern auch als Impuls für eine moderne, resiliente Arbeitswelt.

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
18. Juli 2024
Die Pandemie hat den Fokus auf Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erheblich verstärkt. Die Arbeitgeber waren gezwungen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Diese Notwendigkeit hat das Bewusstsein für die Bedeutung des BGM geschärft.
Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es noch viel zu tun ist. Viele Arbeitgeber sehen ihre Pflichten im Bereich Gesundheitsschutz eher als bürokratische Pflicht denn als ernsthafte Aufgabe. Oftmals werden Maßnahmen nur halbherzig umgesetzt, und die Beschäftigten bleiben als Experten in eigener Sache ungehört.
Die Herausforderungen im BGM
Ein zentrales Problem ist das Führungsverhalten der Vorgesetzten. Viele Arbeitgeber zögern, Veränderungen in ihrem Leitungskader vorzunehmen, was die Umsetzung von BGM-Maßnahmen erschwert. Ein weiteres Hindernis ist der Personalmangel. Die Arbeitsverdichtung ist hoch, und Betriebs- und Personalräte kämpfen darum, die notwendigen Verbesserungen durchzusetzen.
Gesundheitsschutz und Fachkräftemangel
In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Gesundheit der Beschäftigten an Bedeutung. Verwaltungen und Betriebe erkennen zunehmend, dass gute Arbeitsschutzmaßnahmen und Gesundheitsförderung die Mitarbeiterbindung stärken. Doch die Umsetzung ist oft mangelhaft, und es fehlt an wirksamen Maßnahmen wie zusätzlichem Personal, besseren Arbeitsmitteln und einer positiven Betriebskultur.
Erfolgsfaktoren für ein nachhaltiges BGM
Eine nachhaltige Umsetzung des BGM erfordert die kontinuierliche Einbindung der Beschäftigten. Diese sollten aktiv an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und die Zufriedenheit zu erhöhen. Zusätzlich ist eine strategisch gut organisierte Führungsebene entscheidend, um humane Arbeitsbedingungen und realistische Anforderungen zu gewährleisten.
Fazit
BGM ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Arbeitsbedingungen und -organisation gesundheitsförderlich gestalten soll. Die Pandemie hat gezeigt, dass es möglich ist, den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt zu rücken. Nun gilt es, diese Erkenntnisse nachhaltig umzusetzen und die Arbeitsqualität stetig zu verbessern. Nur so können Unternehmen ihre Beschäftigten langfristig unterstützen und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen.
Erfahren Sie, wie Sie die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter fördern können. Verschaffen Sie sich einen Überblick meiner Angebote auf www.gesunde-arbeitskultur.jetzt und starten Sie noch heute mit einem nachhaltigen Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen!

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
16. Juli 2024
Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst stehen zunehmend im Fokus. Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2023 zeigt, dass es in diesem Bereich dringenden Handlungsbedarf gibt. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der Analyse:
- Hohe Arbeitsintensität: Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst berichten von einer hohen Arbeitsintensität. Fast die Hälfte (45%) gibt an, häufig wegen Personalmangels mehr arbeiten zu müssen. Zudem müssen 41% der Befragten mehr Arbeit in der gleichen Zeit erledigen als zuvor.
- Atypische Arbeitszeiten: Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten zu untypischen Zeiten wie abends, nachts oder an Wochenenden. Dies betrifft fast ein Drittel der Beschäftigten. Solche Arbeitszeiten können die Regeneration stören und wirken sich negativ auf die Gesundheit aus.
- Selbsteinschätzung der Gesundheit: Die gesundheitliche Selbsteinschätzung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist gemischt. Während 59% ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut beschreiben, beurteilen 41% ihre Gesundheit als zufriedenstellend, weniger gut oder schlecht.
- Mangelnde Präventionsmaßnahmen: Viele Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ergreifen nicht ausreichend Maßnahmen zur Prävention. Nur 42% der Beschäftigten berichten, dass in den letzten zwei Jahren eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Psychische Belastungen werden dabei oft vernachlässigt.
- Zeit- und Termindruck: Zeit- und Termindruck sind weit verbreitete Belastungsfaktoren. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten (54%) fühlt sich bei der Arbeit häufig gehetzt.
- Fehlende Ressourcen: Ein weiteres großes Problem ist der Mangel an Ressourcen. Beschäftigten fehlen oft die notwendigen Mittel, um ihre Arbeit gut zu erledigen, was die Arbeitsqualität beeinträchtigt.
Empfehlungen zur Verbesserung:
- Mehr Personal und bessere Ressourcen: Der Einsatz von mehr Personal und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen könnten die Arbeitsbelastung senken und die Qualität der Arbeit verbessern.
- Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßige und vollständige Gefährdungsbeurteilungen, die auch psychische Belastungen berücksichtigen, sind notwendig.
- Flexiblere Arbeitszeiten: Flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeiten könnten die Regeneration der Beschäftigten unterstützen.
- Erholungs- und Gestaltungsfreiräume: Beschäftigte sollten mehr Autonomie und Gestaltungsspielräume in ihrer Arbeit haben, um die Arbeitsintensität zu verringern und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.
Die Ergebnisse der Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zeigen klar, dass im öffentlichen Dienst Handlungsbedarf besteht. Es bedarf umfassender Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Prävention von Gesundheitsbelastungen, um eine langfristig gesunde und motivierte Belegschaft zu gewährleisten.
Optimieren Sie Ihre Arbeitskultur
Möchten Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen nachhaltig verbessern und eine gesunde Arbeitskultur fördern? Entdecken Sie unsere umfassenden Angebote zur Prävention und Optimierung der Arbeitsbedingungen. Gemeinsam schaffen wir ein Umfeld, in dem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund, motiviert und produktiv arbeiten können. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
21. März 2024
Mein Fachartikel „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung: psychische Gesundheit in Unternehmen“ ist in der März-Ausgabe der Fachzeitschrift Betriebliche Prävention – Arbeit | Gesundheit | Unfallversicherung – www.BePrdigital.de – erschienen.
An dieser Stelle kann der Beitrag auch heruntergeladen werden.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

12. September 2023
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium, das in Deutschland nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) eingerichtet werden muss, wenn in einem Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der Ausschuss dient der Koordination und Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung und soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen sicherer und gesünder zu gestalten.
Zusammensetzung
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Der Betriebsarzt
- Zwei Vertreter der Arbeitnehmer (meist Betriebs- oder Personalrat), falls vorhanden
- Schwerbehindertenvertretung, falls vorhanden
- Ggf. weitere Experten
Rolle und Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss hat eine beratende Funktion und trifft sich in der Regel mindestens einmal vierteljährlich. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören:
- Beratung über Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Diskussion und Bewertung von Unfallberichten
- Erörterung von Expertenberichten und -analysen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Überprüfung der Wirksamkeit von bereits umgesetzten Maßnahmen
Durch diese Aktivitäten soll der Arbeitsschutzausschuss dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Arbeitsunfälle sowie berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitsschutzausschuss keine Entscheidungsbefugnisse hat; er hat eine beratende Rolle. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Bildnachweis: © sabine voigt – Fotolia.com
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.
29. Juni 2023
Angst vor ständiger Überwachung erhöht den Stresspegel bei Arbeitnehmern, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Plattformen wie Microsoft Teams, die während der Corona-Pandemie zur Organisation der Arbeit aus dem Homeoffice heraus unerlässlich wurden. Die zunehmende Transparenz und ständige Unterbrechungen durch Benachrichtigungen wirken belastend und erhöhen die Angst vor Überwachung. Nicht nur Microsoft, sondern auch andere IT-Plattformen bieten Funktionen an, die die Arbeit und den Fortschritt der Mitarbeiter sichtbar machen.
Die Technologie kann so konzipiert sein, dass sie zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet ist. Die Transparenz in Teams oder SharePoint ist systemimmanent, und die Software selbst gibt Tipps, wie die Arbeit besser bewältigt werden kann. Die daraus resultierende Überwachung und der Druck, sich anzupassen, können stressig sein und negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter haben.
Es wird eine „Echtzeit-Kultur“ erwartet, in der sofortige oder zumindest schnelle Reaktionen auf Anfragen und E-Mails erwartet werden. Je mehr digitale Kommunikationswege vorhanden sind, desto mehr Unterbrechungen gibt es, was Stress verursacht. Diese Trends führen zu einer Beschleunigung der Arbeit und können zu Überlastung und Krankheit führen.
Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) können solche Überwachungsfunktionen und die damit verbundene indirekte Anpassungsanforderung die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzen. Die Arbeitnehmer sollten nicht Objekte einer Überwachungstechnik sein, die psychischen Anpassungsdruck auslöst. Während die Erhöhung der Effizienz der Arbeitsorganisation ein legitimes Anliegen des Arbeitgebers ist, müssen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter respektiert werden.
Neben der Belastung durch die mediale Überforderung kann die Software, die den Mitarbeitern Ratschläge gibt, wie sie produktiver arbeiten können, erheblichen Überwachungs- und Anpassungsdruck ausüben. Dies, zusammen mit dem Druck, immer mehr Aufgaben schneller und effizienter zu erledigen, und der Tatsache, dass IT-Technologie Überwachungssituationen schafft, kann eine Überlastung und negative Belastung darstellen, was eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit am Arbeitsplatz darstellt.
Zur Bekämpfung dieser Gefahren fordert das Arbeitsschutzgesetz eine umfassende Beurteilung der Arbeitsbedingungen und eine Technikfolgenabschätzung. Es sollte versucht werden, Überwachung und mediale Belastungen zu begrenzen und zu mindern. Es sollten Regelungen getroffen werden, um Unterbrechungen zu begrenzen und die Möglichkeit einer Überwachung zu begrenzen. Darüber hinaus sollten Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, um einen gesunden Umgang mit Medien und Systemen zu vermitteln.
Personal- und Betriebsräte können dabei helfen, diese Maßnahmen umzusetzen, indem sie informieren und als Ansprechpartner für Mitarbeiter fungieren, ihre Mitbestimmungsrechte nutzen und Betriebsvereinbarungen durchsetzen, um eine bessere Balance zwischen den Anforderungen der Arbeit und den Bedürfnissen der Mitarbeiter zu gewährleisten.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.