Gutes Licht am Arbeitsplatz mit der ASR A3.4

16. Okt. 2025 | Arbeitsschutz

Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist es, die Augen und die Sehkraft bestmöglich zu unterstützen und dabei vor Blendung und Reflexionen zu schützen.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ dient als anerkannte Auslegungshilfe, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in die Praxis umzusetzen. Arbeitgeber, die die ASR A3.4 einhalten, können davon ausgehen, ihrer Schutzpflicht ausreichend nachzukommen.

 

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie die Anforderungen der ASR A3.4 für optimale Arbeitsbedingungen umsetzen:

 

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In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

Über den Autor: Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder ist spezialisiert auf Arbeitsrecht in Baden-Württemberg mit Kanzlei in Dornhan. Er engagiert sich mit der Initiative „Gesunde Arbeitskultur Jetzt“ für bessere Arbeitsbedingungen und berät Arbeitnehmer sowie Unternehmen in der Region.

Kontakt: Kanzlei Blaufelder | Dornhan, Baden-Württemberg | thorsten-blaufelder.de | gesunde-arbeitskultur.jetzt