Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Resilienz

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Resilienz

Resilienz bezieht sich auf die Fähigkeit eines Individuums, mit belastenden Situationen und Herausforderungen umzugehen und sich schnell von Rückschlägen zu erholen. Im Kontext der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) kann die Förderung der Resilienz der Mitarbeitenden ein wichtiger Bestandteil sein, um ihre psychische Gesundheit zu unterstützen und langfristige Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

Durch BGF-Maßnahmen wie beispielsweise Stressmanagement-Trainings, gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung oder Entspannungskurse kann die Resilienz der Beschäftigten gestärkt werden. Durch den Aufbau von Resilienz können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser mit Belastungen umgehen und sind weniger anfällig für Stress, Burnout und psychische Erkrankungen. Darüber hinaus können sie ihre Arbeitsaufgaben effektiver bewältigen und sich schneller von Rückschlägen erholen, was wiederum zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und -produktivität führen kann.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Förderung der Resilienz nicht alleinige Lösung für die Verbesserung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ist. BGF-Maßnahmen sollten ganzheitlich und auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter abgestimmt sein, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

 

Ich bin deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen ArbeitsrechtMediationBetriebliches EingliederungsmangementCoaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?

Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.

 

Wenn´s nicht ums Recht, sondern ums Bier geht…

Craftbier Tasting Bierbotschafter Blaufelder Dornhan

Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?

Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?

Unter BGM wird die systematische und nachhaltige Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen sowie der gesundheitsförderlichen Befähigung von Beschäftigen verstanden. Ein ganzheitliches BGM vereinigt die Handlungsfelder Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (nachfolgend kurz: BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (nachfolgend kurz: BGF).

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die gesetzliche Verankerung der einzelnen Säulen des BGM ist unterschiedlich. Es gibt Pflicht- und freiwillige Anteile für Arbeitgeber und Beschäftigte. So ist der betriebliche Arbeitsschutz nach dem ArbSchG für beide Seiten eine verpflichtende Aufgabe.

Das BEM hingegen ist für die Unternehmen nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (nachfolgend kurz: SGB IX) verpflichtend, für die Arbeitnehmer jedoch freiwillig.

Die BGF beinhaltet solche Maßnahmen, die weder für Arbeitgeber noch für die Mitarbeiter verpflichtend sind. Allerdings besteht nach § 20b SGB V für Krankenkassen eine gesetzliche Verpflichtung, wonach diese mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen fördern sollen.

Im Rahmen des BGM wird die Verhältnis- von der Verhaltensprävention unterschieden.

Verhältnisprävention:

  • Sie setzt an den Arbeitsbedingungen an.
  • Es geht dabei um Gesundheitsvorbeugung im Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung, der Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt.
  • Das Ziel ist die vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt.
  • Gefährdungsfaktoren sollen reduziert und Belastungen begrenzt werden. Aus diesem Grund zielen auch die Maßnahmen der Verhältnisprävention auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen ab.

Verhaltensprävention:

  • Sie setzt am einzelnen Mitarbeiter an.
  • Sie betrifft die Prävention im Hinblick auf das Verhalten des Einzelnen bei und im Zusammenhang mit der Arbeit.
  • Das Ziel der Verhaltensprävention ist daher Vermeidung und Minimierung bestimmter gesundheitsriskanter Verhaltensweisen und psychischer Belastungen des einzelnen Menschen.
  • Aus diesem Grund zielen auch die Maßnahmen der Verhaltensprävention auf die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen und Verbesserung des individuellen Gesundheitsmanagements ab.

Im Arbeitsschutz gilt der Grundsatz: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention! Oder mit anderen Worten: Verhaltensinterventionen sind ohne Verhältnisinterventionen wenig sinnvoll.

Wenn Sie im Bereich des betrieblichen Eingliederungsmangements (BEM) Hilfe benötigen, unterstütze ich Sie mit verschiedenen Angeboten.

Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com

 

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen ArbeitsrechtMediationBetriebliches EingliederungsmangementCoaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?

Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.

Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.

 

Wenn´s nicht ums Recht, sondern ums Bier geht…

Craftbier Tasting Bierbotschafter Blaufelder Dornhan