18. Juli 2024
Die Pandemie hat den Fokus auf Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erheblich verstärkt. Die Arbeitgeber waren gezwungen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen. Diese Notwendigkeit hat das Bewusstsein für die Bedeutung des BGM geschärft.
Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es noch viel zu tun ist. Viele Arbeitgeber sehen ihre Pflichten im Bereich Gesundheitsschutz eher als bürokratische Pflicht denn als ernsthafte Aufgabe. Oftmals werden Maßnahmen nur halbherzig umgesetzt, und die Beschäftigten bleiben als Experten in eigener Sache ungehört.
Die Herausforderungen im BGM
Ein zentrales Problem ist das Führungsverhalten der Vorgesetzten. Viele Arbeitgeber zögern, Veränderungen in ihrem Leitungskader vorzunehmen, was die Umsetzung von BGM-Maßnahmen erschwert. Ein weiteres Hindernis ist der Personalmangel. Die Arbeitsverdichtung ist hoch, und Betriebs- und Personalräte kämpfen darum, die notwendigen Verbesserungen durchzusetzen.
Gesundheitsschutz und Fachkräftemangel
In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die Gesundheit der Beschäftigten an Bedeutung. Verwaltungen und Betriebe erkennen zunehmend, dass gute Arbeitsschutzmaßnahmen und Gesundheitsförderung die Mitarbeiterbindung stärken. Doch die Umsetzung ist oft mangelhaft, und es fehlt an wirksamen Maßnahmen wie zusätzlichem Personal, besseren Arbeitsmitteln und einer positiven Betriebskultur.
Erfolgsfaktoren für ein nachhaltiges BGM
Eine nachhaltige Umsetzung des BGM erfordert die kontinuierliche Einbindung der Beschäftigten. Diese sollten aktiv an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und die Zufriedenheit zu erhöhen. Zusätzlich ist eine strategisch gut organisierte Führungsebene entscheidend, um humane Arbeitsbedingungen und realistische Anforderungen zu gewährleisten.
Fazit
BGM ist ein ganzheitlicher Ansatz, der die Arbeitsbedingungen und -organisation gesundheitsförderlich gestalten soll. Die Pandemie hat gezeigt, dass es möglich ist, den Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt zu rücken. Nun gilt es, diese Erkenntnisse nachhaltig umzusetzen und die Arbeitsqualität stetig zu verbessern. Nur so können Unternehmen ihre Beschäftigten langfristig unterstützen und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen.
Erfahren Sie, wie Sie die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter fördern können. Verschaffen Sie sich einen Überblick meiner Angebote auf www.gesunde-arbeitskultur.jetzt und starten Sie noch heute mit einem nachhaltigen Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen!
Podcast Arbeitsrecht
In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
5. Januar 2023
Unter BGM wird die systematische und nachhaltige Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen sowie der gesundheitsförderlichen Befähigung von Beschäftigen verstanden. Ein ganzheitliches BGM vereinigt die Handlungsfelder Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (nachfolgend kurz: BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (nachfolgend kurz: BGF).
Die gesetzliche Verankerung der einzelnen Säulen des BGM ist unterschiedlich. Es gibt Pflicht- und freiwillige Anteile für Arbeitgeber und Beschäftigte. So ist der betriebliche Arbeitsschutz nach dem ArbSchG für beide Seiten eine verpflichtende Aufgabe.
Das BEM hingegen ist für die Unternehmen nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (nachfolgend kurz: SGB IX) verpflichtend, für die Arbeitnehmer jedoch freiwillig.
Die BGF beinhaltet solche Maßnahmen, die weder für Arbeitgeber noch für die Mitarbeiter verpflichtend sind. Allerdings besteht nach § 20b SGB V für Krankenkassen eine gesetzliche Verpflichtung, wonach diese mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen fördern sollen.
Im Rahmen des BGM wird die Verhältnis- von der Verhaltensprävention unterschieden.
Verhältnisprävention:
- Sie setzt an den Arbeitsbedingungen an.
- Es geht dabei um Gesundheitsvorbeugung im Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung, der Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt.
- Das Ziel ist die vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt.
- Gefährdungsfaktoren sollen reduziert und Belastungen begrenzt werden. Aus diesem Grund zielen auch die Maßnahmen der Verhältnisprävention auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen ab.
Verhaltensprävention:
- Sie setzt am einzelnen Mitarbeiter an.
- Sie betrifft die Prävention im Hinblick auf das Verhalten des Einzelnen bei und im Zusammenhang mit der Arbeit.
- Das Ziel der Verhaltensprävention ist daher Vermeidung und Minimierung bestimmter gesundheitsriskanter Verhaltensweisen und psychischer Belastungen des einzelnen Menschen.
- Aus diesem Grund zielen auch die Maßnahmen der Verhaltensprävention auf die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen und Verbesserung des individuellen Gesundheitsmanagements ab.
Im Arbeitsschutz gilt der Grundsatz: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention! Oder mit anderen Worten: Verhaltensinterventionen sind ohne Verhältnisinterventionen wenig sinnvoll.
Wenn Sie im Bereich des betrieblichen Eingliederungsmangements (BEM) Hilfe benötigen, unterstütze ich Sie mit verschiedenen Angeboten.
Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com
Podcast Arbeitsrecht
In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Beratung im kollektiven Arbeitsrecht notwendig?
Falls Sie eine arbeitsrechtliche Beratung im kollektiven Arbeitsrecht benötigen, rufen Sie mich umgehend an.
Mein XING-Profil finden Sie hier. Auf LinkedIn ist mein Profi dort zu finden.