Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil 7

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil 7

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.

Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren.

Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren vor allem in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Abs. 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.

Hier geht es zum 1. Teil, 2. Teil3. Teil,  4. Teil,  5. Teil und 6. Teil der Artikel-Serie.

10. Nachteile für den Arbeitgeber bei Unterlassen eines BEM

Arbeitgeber, die ein notwendiges BEM nicht durchführen, müssen nicht mit einer unmittelbaren Sanktion (z. B. Geldbuße) rechnen. Die Durchführung eines BEM stellt auch keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber im Falle der Nichtdurchführung erhöhte Anforderungen an seine Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess zu erfüllen. Die Kündigung ist bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (es sind mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb tätig) nur dann wirksam, wenn dem Arbeitgeber der Nachweis gelingt, dass die Kündigung selbst bei Durchführung des BEM nicht hätte verhindert werden können. In der Praxis gelingt es kaum, diesen Beweis zu führen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vertritt zudem die Auffassung, dass die Pflicht zum BEM auch im Kleinbetrieb gilt und den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers schützt.

Die fehlende Durchführung des BEM kann auch Schadensersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters begründen, wenn eine leidensgerechte Beschäftigung bei Durchführung des BEM-Verfahrens möglich und zumutbar gewesen wäre.

Im Übrigen hat es keine rechtlichen Auswirkungen, wenn der betroffene Mitarbeiter selbst mit der Durchführung eines BEM nicht einverstanden ist und dieses ablehnt. Diese Entscheidung muss von ihm auch nicht begründet werden. Die Ablehnung hat nur insoweit Folgen, dass sich dieser Mitarbeiter in einem möglichen späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren – also nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung – nicht darauf berufen kann, dass kein BEM durchgeführt oder keine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes versucht wurde. Er nimmt sich damit die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den weiteren am BEM beteiligten Stellen eine gemeinsam erarbeitete Lösung zur Vermeidung oder Verringerung der Krankheitszeiten zu finden.

 

11. Fazit

Selbst in mittelständischen Unternehmen und in manchen Großbetrieben hapert es noch an der Umsetzung der gesetzlichen BEM-Verpflichtung. Dies darf aber Inhabern von Kleinbetrieben nicht als Entschuldigung dienen, selbst untätig zu bleiben. Denn wenn das BEM mit Herz und Verstand durchgeführt wird, profitieren alle Beteiligten davon: der Arbeitgeber, der erkrankte Arbeitnehmer und seine Kollegen; dann tritt quasi eine Win-Win-Win-Situation ein. In den letzten Monaten sind zahlreiche Fachbücher zum Thema BEM erschienen, dies es den Arbeitgeber erleichtern, die notwendigen Verfahrensschritte im BEM einzuhalten. Für besonders wertvoll halte ich dieses BEM-Portal, das unter https://beta.bempsy.de/ zu erreichen ist. Unternehmen und Beschäftigte bekommen praxisnahe Arbeitsmittel an die Hand, die an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden können. Sollten juristische Fragestellungen auftreten, ist es sinnvoll, zeitnah den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

Damit endet diese Serie zum BEM. Wenn Sie Fragen haben, dann sprechen Sie mich an.

Eine andere Artikel-Serie zum Thema “Zehn typische Fehler bei der Arbeitgeberkündigung” finden Sie hier.

Wenn Sie an der Durchführung eines Seminars interessiert sind, so finden Sie auf dieser Seite nähere Informationen.

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Die Rolle des Integrationsfachdienstes (IFD) im BEM

Die Rolle des Integrationsfachdienstes (IFD) im BEM

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine Einrichtung, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, am Arbeitsleben teilzuhaben und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der IFD bietet individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeber an. Die genauen Aufgaben des IFD können je nach regionalen Gegebenheiten und Trägerschaft variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Bereiche:

  • Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen: Der IFD bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen an, um ihre Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen und sie bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu unterstützen. Der IFD hilft bei der Klärung von Fragen zur Rehabilitation, beruflichen Bildung, Arbeitsplatzanpassung und finanziellen Leistungen.
  • Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern: Der IFD unterstützt Arbeitgeber bei der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst die Information über rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Anreize sowie die Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Anpassung von Arbeitsbedingungen und zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds.
  • Vermittlung und Integration: Der IFD vermittelt Menschen mit Behinderungen in passende Arbeitsplätze und begleitet sie während des Eingliederungsprozesses. Der IFD kann auch bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei Vorstellungsgesprächen und bei der Vorbereitung auf den Arbeitsbeginn unterstützen.
  • Netzwerkarbeit: Der IFD arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Arbeitsagenturen, Jobcenter, Rehabilitationsträger, Arbeitgeberverbände, Schwerbehindertenvertretungen und andere Unterstützungsdienste. Der IFD vernetzt sich, um gemeinsame Ziele zu erreichen, Informationen auszutauschen und Synergien zu nutzen.

In Bezug auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann der IFD eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz geht. Der IFD kann Arbeitgeber dabei unterstützen, BEM-Maßnahmen für Mitarbeiter mit Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen. Der IFD kann bei der Identifizierung von Unterstützungsbedarf, der Planung von Arbeitsplatzanpassungen und der Koordination von Maßnahmen eng mit dem Arbeitgeber und anderen beteiligten Parteien zusammenarbeiten. Der IFD kann auch Informationen und Schulungen zum Thema Behinderung und Inklusion für das Unternehmen bereitstellen, um das Verständnis und die Sensibilisierung zu fördern.

Insgesamt kann der IFD eine wichtige Rolle bei der Förderung der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen spielen und dazu beitragen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement effektiv umgesetzt wird.

 

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Welche Schulungen benötigen BEM-Team-Mitglieder?

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Die Mitglieder des BEM-Teams sollten sich mit den verschiedenen Aspekten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auskennen, um das Verfahren optimal durchführen zu können. Dafür könnten sie folgende Schulungen und Seminare besuchen:

  • Grundlagen des BEM: Dieses Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen, Ziele und Vorteile. Es hilft den Teammitgliedern, ein fundiertes Verständnis für das BEM zu entwickeln.
  • Kommunikation und Gesprächsführung: Da die Durchführung des BEM-Verfahrens viel Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern erfordert, sind Schulungen in effektiver Kommunikation und Gesprächsführung hilfreich. Diese können Techniken für empathisches Zuhören, konstruktives Feedback und die Vermittlung schwieriger Nachrichten umfassen.
  • Datenschutz: Da im BEM sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist es wichtig, dass die Teammitglieder sich mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen auskennen. Ein Seminar zum Datenschutz kann ihnen dabei helfen, die Rechte der Betroffenen zu wahren und datenschutzkonform zu arbeiten.
  • Arbeitsrecht: Eine Schulung im Arbeitsrecht kann den Teammitgliedern helfen, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im BEM-Verfahren besser zu verstehen.
  • Gesundheitsmanagement und Rehabilitation: Schulungen in diesem Bereich können das Verständnis der Teammitglieder für die Gesundheitsprobleme, mit denen die betroffenen Mitarbeiter konfrontiert sein könnten, verbessern. Sie können auch Informationen über die verschiedenen Rehabilitations- und Wiedereingliederungsoptionen bieten.
  • Konfliktmanagement: Im BEM-Verfahren können Konflikte auftreten. Daher kann eine Schulung im Konfliktmanagement den Teammitgliedern helfen, diese effektiv zu lösen.

Es könnte auch hilfreich sein, regelmäßige Weiterbildung und Auffrischungskurse anzubieten, um sicherzustellen, dass die BEM-Teammitglieder stets auf dem neuesten Stand sind. Darüber hinaus könnten sie von der Teilnahme an Netzwerktreffen und Fachkonferenzen profitieren, bei denen sie Erfahrungen austauschen und Best Practices lernen können.

 

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Wie steht es um Ihre Arbeitsfähigkeit? Machen Sie den kostenlosen Test!

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Der Workability Index (WAI) ist ein Instrument zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern, das ursprünglich von der Finnish Institute of Occupational Health entwickelt wurde. Der WAI ist ein umfassendes Bewertungssystem, das verschiedene Aspekte der Gesundheit und des Wohlbefindens von Arbeitnehmern erfasst und quantifiziert.

Der WAI besteht aus sieben Dimensionen:

  • Aktuelle Arbeitsfähigkeit im Vergleich zur Lebenszeitbesten
  • Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die beruflichen Anforderungen
  • Anzahl der aktuellen Krankheiten, die von einem Arzt diagnostiziert wurden
  • Geschätzte Beeinträchtigung aufgrund von Krankheiten
  • Krankheitsbedingte Abwesenheit in den letzten 12 Monaten (Sick Leave)
  • Eigenprognose der Arbeitsfähigkeit in den nächsten zwei Jahren
  • Psychisches Ressourcen

Jede dieser Dimensionen wird bewertet und zu einem Gesamtindex zusammengerechnet, der die Arbeitsfähigkeit des Individuums darstellt. Der WAI kann zwischen 7 (geringe Arbeitsfähigkeit) und 49 (hohe Arbeitsfähigkeit) liegen.

Die Durchführung des Tests ist kostenlos und kann auf dieser Seite durchgeführt werden.

Der Workability Index ist ein nützliches Werkzeug zur Identifizierung von Arbeitnehmern, die möglicherweise Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz benötigen, um ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

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Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Was ist die ergänzende Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX

Die „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) ist eine Beratungsleistung, die in Deutschland nach § 32 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) gewährt wird. Die EUTB bietet Ratsuchenden, insbesondere Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, eine unabhängige Beratung zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung erfolgt durch speziell ausgebildete Fachkräfte und ist unabhängig von Trägern, die Leistungen erbringen oder finanzieren.

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung eine wichtige Rolle einnehmen.

Das BEM ist ein gesetzlich verankerter Prozess in Deutschland, der darauf abzielt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach längerer Krankheit in den Arbeitsprozess zurückzuführen und ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Hier kann die EUTB unterstützen, indem sie Informationen und Beratung zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen, Anpassungen am Arbeitsplatz oder zu Rechten und Pflichten im Eingliederungsprozess bietet. Sie kann also eine wichtige Ressource für sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sein, um einen erfolgreichen Eingliederungsprozess zu gewährleisten.

Ein Vertreter der EUTB kann vom BEM-Berechtigten in der Rolle als persönliche Vertrauensperson hinzugezogen werden.

 

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Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Stufenweise Wiedereingliederung im BEM – ein Erfolgsmodell

Die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) im Sinne von § 74 SGB V („Hamburger Modell) und § 44 SGB IX bei längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglicht es Beschäftigten, schrittweise ihre volle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die SWE basiert auf gesicherten medizinischen Erfahrungswerten und hat sich als erfolgreich erwiesen, indem sie zu besseren Eingliederungsquoten, geringeren Frühverrentungen und günstigeren Gesundheitsverläufen führt. Dabei zeigen betriebsnahe Untersuchungen, dass über 75% der dokumentierten Fälle eine erfolgreiche Wiedereingliederung erreichen konnten.

Die SWE kann bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden, darunter Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen und auch bei Krebserkrankungen.

Ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan ist ein zentraler Bestandteil der SWE und dient als Orientierung für alle Beteiligten. Der Plan legt fest, welche Tätigkeiten schrittweise ausgeführt werden können und ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Fähigkeiten der Betroffenen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der SWE und dient als kooperativer Suchprozess, um die Wiedereingliederung zu steuern. Dabei sind Prävention und Arbeitsschutz entscheidend, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, ergonomische Arbeitsgestaltung und die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren sind wichtige Aspekte.

Das BEM-Verfahren ermöglicht die Präzisierung des ärztlichen Wiedereingliederungsplans und erfordert eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten, um die Arbeitsaufgaben den individuellen Fähigkeiten anzupassen. Speziell bei psychischen Erkrankungen kann eine Überprüfung und gegebenenfalls Nachjustierung der SWE nach ca. drei bis vier Wochen erforderlich sein, um auf das personell-organisatorische Beziehungsgeflecht am Arbeitsplatz einzugehen.

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