10. Juli 2023
Als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® unterstütze und begleite ich BEM-Berechtigte in ihrer aktiven Rolle bei der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Förderung ihrer Arbeitsfähigkeit. Kernstück in diesem Prozess ist die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen mit dem BEM-Berechtigten und den betrieblichen Akteuren (Führungskräfte, Arbeitnehmervertreter, Betriebsarzt, etc.), um realistische Lösungen zu erzielen.
Das Arbeitsfähigkeitscoaching® ist ein echter partizipativer Ansatz, der insbesondere den BEM-Berechtigten gezielt in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einbindet.
Im AFCoaching® greife ich auf das arbeitswissenschaftlich fundierte Arbeitsfähigkeitskonzept von Prof. Dr. Juhani Illmarinen aus dem Jahre 2004 mit dem „Haus der Arbeitsfähigkeit“ und auf bewährte Instrumente der arbeits- und organisationspsychologischen Forschung zur Beurteilung von Belastung und Ressourcen am Arbeitsplatz zurück. Somit ergibt sich ein ganzheitliches personenbezogenes Belastungs- und Beanspruchungsprofil, das für den weiteren BEM-Prozess von grundlegender Bedeutung ist.
Das Haus der Arbeitsfähigkeit
Im „Haus der Arbeitsfähigkeit“ mit seinen vier Stockwerken werden die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Arbeitsfähigkeit eines Menschen dargestellt: Gesundheit, Kompetenz, Werte sowie Arbeitsbedingungen und Führung. Zusätzlich werden Einflussfaktoren auf der Makroebene berücksichtigt, durch die individuelle Arbeitsfähigkeit beeinflusst werden kann (Familie, persönliches Umfeld, regionale Infrastruktur, Gesellschaft, Gesetzgebung, etc.).
Anhand des Modells „Haus der Arbeitsfähigkeit“ betrachte ich mit der BEM-berechtigen Person in einem geschützten Rahmen die Ausgangslage und die vorhandenen Limitierungen. Als AFCoach® gebe ich wertvolle Impulse für einen hilfreichen Umgang mit der aktuellen Situation, unterstütze und begleite Beschäftigte individuell bei der Auflösung von Einschränkungen. Die BEM-Berechtigten lernen dadurch ihre Handlungsspielräume zu erweitern und sie selbst zu beeinflussen.
Im Rahmen dieser Artikel-Serie werde ich in mehreren Beiträgen die einzelnen Stockwerte des Hauses der Arbeitsfähigkeit näher erläutern:
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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22. Juni 2023
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter anbieten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.
Beim BEM handelt es sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren.
Dessen Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM ist seit Mai 2004 im Sozialgesetzbuch IX (kurz: SGB IX) geregelt. Dennoch ist dieses Verfahren vor allem in vielen kleinen Unternehmen noch Neuland, obwohl die Durchführung in § 167 Abs. 2 SGB IX für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zwingend vorgeschrieben ist.
Hier geht es zum 1. Teil, 2. Teil, 3. Teil, 4. Teil, 5. Teil und 6. Teil der Artikel-Serie.
10. Nachteile für den Arbeitgeber bei Unterlassen eines BEM
Arbeitgeber, die ein notwendiges BEM nicht durchführen, müssen nicht mit einer unmittelbaren Sanktion (z. B. Geldbuße) rechnen. Die Durchführung eines BEM stellt auch keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber im Falle der Nichtdurchführung erhöhte Anforderungen an seine Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess zu erfüllen. Die Kündigung ist bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (es sind mehr als zehn Arbeitnehmer im Betrieb tätig) nur dann wirksam, wenn dem Arbeitgeber der Nachweis gelingt, dass die Kündigung selbst bei Durchführung des BEM nicht hätte verhindert werden können. In der Praxis gelingt es kaum, diesen Beweis zu führen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vertritt zudem die Auffassung, dass die Pflicht zum BEM auch im Kleinbetrieb gilt und den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers schützt.
Die fehlende Durchführung des BEM kann auch Schadensersatzansprüche des betroffenen Mitarbeiters begründen, wenn eine leidensgerechte Beschäftigung bei Durchführung des BEM-Verfahrens möglich und zumutbar gewesen wäre.
Im Übrigen hat es keine rechtlichen Auswirkungen, wenn der betroffene Mitarbeiter selbst mit der Durchführung eines BEM nicht einverstanden ist und dieses ablehnt. Diese Entscheidung muss von ihm auch nicht begründet werden. Die Ablehnung hat nur insoweit Folgen, dass sich dieser Mitarbeiter in einem möglichen späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren – also nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung – nicht darauf berufen kann, dass kein BEM durchgeführt oder keine leidens- oder behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes versucht wurde. Er nimmt sich damit die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber und den weiteren am BEM beteiligten Stellen eine gemeinsam erarbeitete Lösung zur Vermeidung oder Verringerung der Krankheitszeiten zu finden.
11. Fazit
Selbst in mittelständischen Unternehmen und in manchen Großbetrieben hapert es noch an der Umsetzung der gesetzlichen BEM-Verpflichtung. Dies darf aber Inhabern von Kleinbetrieben nicht als Entschuldigung dienen, selbst untätig zu bleiben. Denn wenn das BEM mit Herz und Verstand durchgeführt wird, profitieren alle Beteiligten davon: der Arbeitgeber, der erkrankte Arbeitnehmer und seine Kollegen; dann tritt quasi eine Win-Win-Win-Situation ein. In den letzten Monaten sind zahlreiche Fachbücher zum Thema BEM erschienen, dies es den Arbeitgeber erleichtern, die notwendigen Verfahrensschritte im BEM einzuhalten. Für besonders wertvoll halte ich dieses BEM-Portal, das unter https://beta.bempsy.de/ zu erreichen ist. Unternehmen und Beschäftigte bekommen praxisnahe Arbeitsmittel an die Hand, die an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden können. Sollten juristische Fragestellungen auftreten, ist es sinnvoll, zeitnah den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Damit endet diese Serie zum BEM. Wenn Sie Fragen haben, dann sprechen Sie mich an.
Eine andere Artikel-Serie zum Thema “Zehn typische Fehler bei der Arbeitgeberkündigung” finden Sie hier.
Wenn Sie an der Durchführung eines Seminars interessiert sind, so finden Sie auf dieser Seite nähere Informationen.
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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21. Juni 2023
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine Einrichtung, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, am Arbeitsleben teilzuhaben und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der IFD bietet individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgeber an. Die genauen Aufgaben des IFD können je nach regionalen Gegebenheiten und Trägerschaft variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Bereiche:
- Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen: Der IFD bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen an, um ihre Fähigkeiten und Potenziale zu erkennen und sie bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu unterstützen. Der IFD hilft bei der Klärung von Fragen zur Rehabilitation, beruflichen Bildung, Arbeitsplatzanpassung und finanziellen Leistungen.
- Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern: Der IFD unterstützt Arbeitgeber bei der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst die Information über rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und finanzielle Anreize sowie die Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Anpassung von Arbeitsbedingungen und zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsumfelds.
- Vermittlung und Integration: Der IFD vermittelt Menschen mit Behinderungen in passende Arbeitsplätze und begleitet sie während des Eingliederungsprozesses. Der IFD kann auch bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, bei Vorstellungsgesprächen und bei der Vorbereitung auf den Arbeitsbeginn unterstützen.
- Netzwerkarbeit: Der IFD arbeitet eng mit verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Arbeitsagenturen, Jobcenter, Rehabilitationsträger, Arbeitgeberverbände, Schwerbehindertenvertretungen und andere Unterstützungsdienste. Der IFD vernetzt sich, um gemeinsame Ziele zu erreichen, Informationen auszutauschen und Synergien zu nutzen.
In Bezug auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann der IFD eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz geht. Der IFD kann Arbeitgeber dabei unterstützen, BEM-Maßnahmen für Mitarbeiter mit Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen. Der IFD kann bei der Identifizierung von Unterstützungsbedarf, der Planung von Arbeitsplatzanpassungen und der Koordination von Maßnahmen eng mit dem Arbeitgeber und anderen beteiligten Parteien zusammenarbeiten. Der IFD kann auch Informationen und Schulungen zum Thema Behinderung und Inklusion für das Unternehmen bereitstellen, um das Verständnis und die Sensibilisierung zu fördern.
Insgesamt kann der IFD eine wichtige Rolle bei der Förderung der inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen spielen und dazu beitragen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement effektiv umgesetzt wird.
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21. Juni 2023
Die Mitglieder des BEM-Teams sollten sich mit den verschiedenen Aspekten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auskennen, um das Verfahren optimal durchführen zu können. Dafür könnten sie folgende Schulungen und Seminare besuchen:
- Grundlagen des BEM: Dieses Seminar bietet einen umfassenden Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, einschließlich seiner rechtlichen Grundlagen, Ziele und Vorteile. Es hilft den Teammitgliedern, ein fundiertes Verständnis für das BEM zu entwickeln.
- Kommunikation und Gesprächsführung: Da die Durchführung des BEM-Verfahrens viel Kommunikation mit den betroffenen Mitarbeitern erfordert, sind Schulungen in effektiver Kommunikation und Gesprächsführung hilfreich. Diese können Techniken für empathisches Zuhören, konstruktives Feedback und die Vermittlung schwieriger Nachrichten umfassen.
- Datenschutz: Da im BEM sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist es wichtig, dass die Teammitglieder sich mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen auskennen. Ein Seminar zum Datenschutz kann ihnen dabei helfen, die Rechte der Betroffenen zu wahren und datenschutzkonform zu arbeiten.
- Arbeitsrecht: Eine Schulung im Arbeitsrecht kann den Teammitgliedern helfen, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im BEM-Verfahren besser zu verstehen.
- Gesundheitsmanagement und Rehabilitation: Schulungen in diesem Bereich können das Verständnis der Teammitglieder für die Gesundheitsprobleme, mit denen die betroffenen Mitarbeiter konfrontiert sein könnten, verbessern. Sie können auch Informationen über die verschiedenen Rehabilitations- und Wiedereingliederungsoptionen bieten.
- Konfliktmanagement: Im BEM-Verfahren können Konflikte auftreten. Daher kann eine Schulung im Konfliktmanagement den Teammitgliedern helfen, diese effektiv zu lösen.
Es könnte auch hilfreich sein, regelmäßige Weiterbildung und Auffrischungskurse anzubieten, um sicherzustellen, dass die BEM-Teammitglieder stets auf dem neuesten Stand sind. Darüber hinaus könnten sie von der Teilnahme an Netzwerktreffen und Fachkonferenzen profitieren, bei denen sie Erfahrungen austauschen und Best Practices lernen können.
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